Rechtsprechung
   BFH, 23.02.2005 - VII R 27/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2838
BFH, 23.02.2005 - VII R 27/04 (https://dejure.org/2005,2838)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2005 - VII R 27/04 (https://dejure.org/2005,2838)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - VII R 27/04 (https://dejure.org/2005,2838)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2838) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StromStG § 9 Abs. 3 § 2 Nr. 3; AMG § 13 Abs. 1
    Steuerbegünstigte Verwendung von Strom; Arzneimittelabpackung kein Produzierendes Gewerbe

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Steuerbegünstigung ? Unternehmen mit Tätigkeitsschwerpunkt im Parallelimport und Abpacken von Arzneimitteln auch bei Herstellungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 AMG kein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag eines Parallelimporteurs für Arzneimittel auf Erteilung einer Erlaubnis für die steuerbegünstigte Verwendung von Strom; Zugehörigkeit des Reimporteurs von Arzneimitteln mit Tätigkeitsschwerpunkt des Abpackens und Kennzeichnens der importierten Arzneimittel zum ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    StromStG § 2 Nr 3, StromStG § 9 Abs 4
    Produzierendes Gewerbe; Stromsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 208, 372
  • BB 2005, 986
  • DB 2005, 986
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03

    Stromsteuer: Zur Verfassungsmäßigkeit der Verweisung auf die Klassifikation der

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - VII R 27/04
    a) Mit der Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige hat der Gesetzgeber zur Abgrenzung und näheren Bestimmung des Begünstigtenkreises eine Typisierung vorgenommen, die unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88).
  • BFH, 14.12.1999 - VII R 78/98

    Gartenpavillons; Tarifierung

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - VII R 27/04
    Das an die Klägerin gerichtete Schreiben des Statistischen Bundesamtes vom Juni 2004 kann gemäß § 118 Abs. 2 FGO im Revisionsverfahren keine Berücksichtigung finden, weil es sich insoweit um neuen Tatsachenvortrag handelt (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 1999 VII R 78/98, BFH/NV 2000, 898; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 118 FGO Rz. 46).
  • BFH, 03.06.1992 - II B 192/91

    Voraussetzungen für eine Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - VII R 27/04
    Denn grundsätzlich ist von einem pflichtgemäßen Verhalten des FG auszugehen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juni 1992 II B 192/91, BFH/NV 1993, 34).
  • BFH, 16.04.2013 - VII R 25/11

    Keine Stromsteuerbegünstigung für die Herstellung von Brennstoffen aus

    Die in Art. 3 Nr. 17 Richtlinie 2008/98/EG angeführte Definition, nach der ein als "Recycling" zu bezeichnendes Verwertungsverfahren nicht die Aufbereitung zu Materialien einschließt, die für die Verwendung als Brennstoff bestimmt sind, stützt zwar die vom erkennenden Senat vertretene Auffassung, doch entspricht es inzwischen gefestigter Rechtsprechung, dass in anderen Rechtsvorschriften als denen des StromStG angelegte Definitionen, die die Tätigkeit einzelner Unternehmen oder Unternehmensgruppen charakterisieren und damit dem Produzierenden Gewerbe zuweisen, für das Energie- und Stromsteuerrecht nicht bindend sind (vgl. zum Arzneimittelgesetz Senatsurteil vom 23. Februar 2005 VII R 27/04, BFHE 208, 372, ZfZ 2005, 200, und zum Energiewirtschaftsgesetz Senatsurteil vom 21. April 2009 VII R 25/07, BFH/NV 2009, 1669).
  • BFH, 21.04.2009 - VII R 24/07

    Keine Stromsteuerermäßigung für Gastransport in Rohrfernleitungen - Keine

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist diese Regelung abschließend, so dass in anderen Rechtsvorschriften als denen des StromStG angelegte Definitionen, die die Tätigkeit einzelner Unternehmen oder Unternehmensgruppen charakterisieren und damit dem Produzierenden Gewerbe zuweisen, für das Energiesteuerrecht nicht bindend sind und deshalb auch zur Auslegung des § 2 Nr. 3 StromStG nicht herangezogen werden können (zum Arzneimittelgesetz vgl. Senatsentscheidung vom 23. Februar 2005 VII R 27/04, BFHE 208, 372).
  • BFH, 24.01.2006 - VII R 44/04

    Keine Stromsteuerbegünstigung nach § 9 Abs.3 StromStG für Augenoptiker

    Aufgrund der unterschiedlichen Zielrichtung des MPG (insbesondere Gesundheitsschutz der Bevölkerung) und des StromStG (Abgabenerhebung unter Zugrundelegung der durch die Anwendung der Klassifikation der Wirtschaftszweige vorgenommenen Typisierung) können die Einstufungen und Qualifizierungen nach dem MPG für die stromsteuerrechtliche Behandlung einer Tätigkeit keine Bindungswirkung entfalten (vgl. zu Herstellungshandlungen nach § 4 Abs. 14 des Arzneimittelgesetzes, Senatsurteil vom 23. Februar 2005 VII R 27/04, BFHE 208, 372).
  • FG Düsseldorf, 21.03.2007 - 4 K 3113/05

    Anspruch auf die Vergütung von Mineralölsteuer für das in einer

    Denn die Bestimmung des Kreises der begünstigten Unternehmen in § 2 Nr. 3 StromStG ist abschließend, so dass in anderen Rechtsvorschriften als denen des StromStG angelegten Definitionen keine Bedeutung zukommen kann (BFH-Urteile vom 23. Februar 2005 VII R 27/04, BFHE 208, 372; vom 24. Januar 2006 VII R 44/04, BFHE 212, 354).

    Es ist bereits geklärt, dass die Bestimmung des Kreises der begünstigten Unternehmen in § 2 Nr. 3 StromStG abschließend ist, so dass in anderen Rechtsvorschriften als denen des StromStG angelegte Definitionen keine Bedeutung haben (BFH-Urteile in BFHE 208, 372 sowie in BFHE 212, 354).

  • BFH, 21.04.2009 - VII R 25/07

    Erdgastransport in Rohrfernleitungen gehört nicht zum stromsteuerbegünstigten

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist diese Regelung abschließend, so dass in anderen Rechtsvorschriften als denen des StromStG angelegte Definitionen, die die Tätigkeit einzelner Unternehmen oder Unternehmensgruppen charakterisieren und damit dem Produzierenden Gewerbe zuweisen, für das Energiesteuerrecht nicht bindend sind und deshalb auch zur Auslegung des § 2 Nr. 3 StromStG nicht herangezogen werden können (zum Arzneimittelgesetz vgl. Senatsentscheidung vom 23. Februar 2005 VII R 27/04, BFHE 208, 372).
  • BFH, 27.05.2009 - VII R 5/09

    Keine Stromsteuerbegünstigung für Zwischenlagerung von Erdgas in Erdgaskavernen -

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist diese Regelung abschließend, so dass in anderen Rechtsvorschriften als denen des StromStG angelegte Definitionen, die die Tätigkeit einzelner Unternehmen oder Unternehmensgruppen charakterisieren und damit dem Produzierenden Gewerbe zuweisen, für das Energiesteuerrecht nicht maßgeblich sind und deshalb auch zur Auslegung von § 2 Nr. 3 StromStG nicht herangezogen werden können (zum Arzneimittelgesetz vgl. Senatsentscheidung vom 23. Februar 2005 VII R 27/04, BFHE 208, 372).
  • FG Düsseldorf, 30.05.2007 - 4 K 2342/05

    Berechtigung eines Gas transportierenden Unternehmens zur Entnahme von Strom zum

    Denn durch die in § 2 Nr. 3 StromStG angelegte Typisierung sollten entsprechende Konkurrenzsituationen und die damit verbundenen Abgrenzungsprobleme gerade vermieden werden (BFH Urteil v. 23.02.2005 VII R 27/04, BFHE 208, 372, ZfZ 2005, 200 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 30.05.2007 - 4 K 2345/05

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von

    Denn durch die in § 2 Nr. 3 StromStG angelegte Typisierung sollten entsprechende Konkurrenzsituationen und die damit verbundenen Abgrenzungsprobleme gerade vermieden werden (BFH Urteil v. 23.02.2005 VII R 27/04, BFHE 208, 372, ZfZ 2005, 200 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 19.11.2013 - 4 K 8/11

    Stromsteuer: Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes

    Allein die Klassifikation der Wirtschaftszweige ist für das Begriffsverständnis entscheidend, andere Rechtsvorschriften außerhalb des StromStG können zur Auslegung des § 2 Nr. 3 StromStG nicht herangezogen werden (BFH, Urteil vom 23.02.2005, VII R 27/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht