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   BFH, 23.07.1969 - I R 58/67   

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https://dejure.org/1969,2468
BFH, 23.07.1969 - I R 58/67 (https://dejure.org/1969,2468)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1969 - I R 58/67 (https://dejure.org/1969,2468)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1969 - I R 58/67 (https://dejure.org/1969,2468)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung von Aufwendungen - Betriebsausgaben - Freiwillige Zuwendungen - Steuerrechtlich relevante Verhältnisse - Eheschließung des Arbeitgebers

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 4 Abs. 4; EStG § 12 Nr. 1; EStG § 12 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 96, 359
  • VersR 1970, 239
  • DB 1969, 1967
  • BStBl II 1969, 652
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.10.1966 - IV R 83/66

    Anforderungen an den Nachweis von Verträgen unter Ehegatten

    Auszug aus BFH, 23.07.1969 - I R 58/67
    Auch auf die Urteile des BFH IV 47/64 vom 17. Februar 1966 (BFH 85, 97, BStBl III 1966, 247) und IV R 83/66 vom 21. Oktober 1966 (BFH 87, 82, BStBl III 1967, 22) zur Frage der Zulässigkeit von Zuführungen zur Pensionsrückstellung auf Grund von Pensionszusagen an Arbeitnehmer-Ehegatten könne die Auffassung des FA nicht gestützt werden.

    Der Umstand, daß im vorliegenden Streitfall der Abschluß des Versicherungsvertrages bereits Jahre vor der späteren Eheschließung erfolgt war, ändert nichts daran, daß dem mit der Eheschließung eingetretenen Wandel des Verhältnisses zwischen dem Steuerpflichtigen und seiner nunmehrigen Ehefrau von einem reinen Arbeitsverhältnis zu einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis Rechnung zu tragen war (vgl. BFH-Urteil IV R 83/66, a. a. O., sowie die BFH-Urteile I 176/61 U vom 18. September 1962, BFH 76, 276, BStBl III 1963, 98; I 65/64 vom 5. Juli 1966, BFH 86, 646, BStBl III 1966, 605, für die Maßgeblichkeit der im jeweiligen Veranlagungszeitraum gegebenen tatsächlichen Verhältnisse als beherrschender Gesellschafter).

  • BFH, 28.11.1968 - I R 158/67

    Leistung einer Geburtshilfe im Rahmen eines sog. Ehegatten-Arbeitsverhätnisses

    Auszug aus BFH, 23.07.1969 - I R 58/67
    Der Senat nimmt hierzu im einzelnen auf sein Urteil I R 158/67 vom 28. November 1968 (BFH 94, 333, BStBl II 1969, 163) Bezug.

    Dennoch kann nach der Rechtsprechung des BFH zur Behandlung der Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung, die auf Grund einer Pensionszusage an die Ehefrau des Steuerpflichtigen gebildet wurde, wie auch nach der Entscheidung des erkennenden Senats I R 158/67 (a. a. O.) nicht übersehen werden, daß die Alterssicherung des Arbeitnehmers -- und somit auch des Arbeitnehmer-Ehegatten -- zu den freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers gehört, so daß § 12 EStG den Abzug solcher Leistungen verbietet.

  • BFH, 17.02.1966 - IV 47/64

    Pensionszusage an die bei der Gesellschaft beschäftigte Ehefrau eines

    Auszug aus BFH, 23.07.1969 - I R 58/67
    Auch auf die Urteile des BFH IV 47/64 vom 17. Februar 1966 (BFH 85, 97, BStBl III 1966, 247) und IV R 83/66 vom 21. Oktober 1966 (BFH 87, 82, BStBl III 1967, 22) zur Frage der Zulässigkeit von Zuführungen zur Pensionsrückstellung auf Grund von Pensionszusagen an Arbeitnehmer-Ehegatten könne die Auffassung des FA nicht gestützt werden.
  • BFH, 05.07.1966 - I 65/64

    Erledigterklärung im Fall einer vorläufigen Körperschaftsteuerveranlagungen

    Auszug aus BFH, 23.07.1969 - I R 58/67
    Der Umstand, daß im vorliegenden Streitfall der Abschluß des Versicherungsvertrages bereits Jahre vor der späteren Eheschließung erfolgt war, ändert nichts daran, daß dem mit der Eheschließung eingetretenen Wandel des Verhältnisses zwischen dem Steuerpflichtigen und seiner nunmehrigen Ehefrau von einem reinen Arbeitsverhältnis zu einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis Rechnung zu tragen war (vgl. BFH-Urteil IV R 83/66, a. a. O., sowie die BFH-Urteile I 176/61 U vom 18. September 1962, BFH 76, 276, BStBl III 1963, 98; I 65/64 vom 5. Juli 1966, BFH 86, 646, BStBl III 1966, 605, für die Maßgeblichkeit der im jeweiligen Veranlagungszeitraum gegebenen tatsächlichen Verhältnisse als beherrschender Gesellschafter).
  • BFH, 18.09.1962 - I 176/61 U

    Bilanzmäßige Behandlung von Gehaltszusagen, bei denen der Arbeitgeber zur

    Auszug aus BFH, 23.07.1969 - I R 58/67
    Der Umstand, daß im vorliegenden Streitfall der Abschluß des Versicherungsvertrages bereits Jahre vor der späteren Eheschließung erfolgt war, ändert nichts daran, daß dem mit der Eheschließung eingetretenen Wandel des Verhältnisses zwischen dem Steuerpflichtigen und seiner nunmehrigen Ehefrau von einem reinen Arbeitsverhältnis zu einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis Rechnung zu tragen war (vgl. BFH-Urteil IV R 83/66, a. a. O., sowie die BFH-Urteile I 176/61 U vom 18. September 1962, BFH 76, 276, BStBl III 1963, 98; I 65/64 vom 5. Juli 1966, BFH 86, 646, BStBl III 1966, 605, für die Maßgeblichkeit der im jeweiligen Veranlagungszeitraum gegebenen tatsächlichen Verhältnisse als beherrschender Gesellschafter).
  • BFH, 20.11.1952 - IV 6/52 U

    Einordnung von Lebensversicherungprämien als abzugsfähige Sonderausgaben -

    Auszug aus BFH, 23.07.1969 - I R 58/67
    Zwar ist es -- für die Berücksichtigung einer solchen Leistung als Sonderausgabe -- unerheblich, auf wessen Leben die Versicherung genommen wurde, wer der Versicherungsnehmer und wer der Bezugsberechtigte ist (BFH-Urteil IV 6/52 U vom 20. November 1952, BFH 57, 91, BStBl III 1953, 36).
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