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   BFH, 23.08.2016 - V R 10/15   

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https://dejure.org/2016,52227
BFH, 23.08.2016 - V R 10/15 (https://dejure.org/2016,52227)
BFH, Entscheidung vom 23.08.2016 - V R 10/15 (https://dejure.org/2016,52227)
BFH, Entscheidung vom 23. August 2016 - V R 10/15 (https://dejure.org/2016,52227)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten - Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 08. 2016 V R 19/15

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 62 Abs 1 Nr 1, EStG § 64 Abs 2 S 1, EGV 883/2004 Art 67 S 1, EGV 987/2009 Art 60 Abs 1 S 2, EStG VZ 2012
    Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten - Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.08.2016 V R 19/15

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten - Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.08.2016 V R 19/15

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 64 Abs 2 S 1 EStG 2009, Art 67 S 1 EGV 883/2004, Art 60 Abs 1 S 2 EGV 987/2009, EStG VZ 2012
    Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten - Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.08.2016 V R 19/15

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kindergeldberechtigung geschiedener Eltern bei ständigem Aufenthalt eines Elternteils im EU-Ausland

  • rewis.io

    Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten - Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.08.2016 V R 19/15

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldberechtigung geschiedener Eltern bei ständigem Aufenthalt eines Elternteils im EU-Ausland

  • rechtsportal.de

    Kindergeldberechtigung geschiedener Eltern bei ständigem Aufenthalt eines Elternteils im EU-Ausland

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten - Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.08.2016 V R 19/15

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 64 Abs 1 Nr 1, EStG § 32 Abs 1 Nr 1, EStG § 63 Abs 1 Nr 1, EStG § 62 Abs 1
    Kindergeld, Polen, Wohnsitz

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 22.10.2015 - C-378/14

    Trapkowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EG)

    Auszug aus BFH, 23.08.2016 - V R 10/15
    Der Senat hat das Verfahren mit Beschluss vom 21. April 2015 bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache Trapkowski C-378/14 ausgesetzt.

    Nach Veröffentlichung des EuGH-Urteils Trapkowski vom 22. Oktober 2015 C-378/14 (EU:C:2015:720, Deutsches Steuerrecht/ Entscheidungsdienst --DStRE-- 2015, 1501) hat der Senat das Verfahren wieder aufgenommen und den Beteiligten Gelegenheit gegeben, sich zu dem EuGH-Urteil zu äußern.

    Denn bei der Anwendung von Art. 67 und 68 VO Nr. 883/2004 ist nach Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit die Situation der gesamten Familie in einer Weise zu berücksichtigen, als würden alle Beteiligten --insbesondere was das Recht zur Erhebung eines Leistungsanspruchs anbelangt-- unter die Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats (hier: Deutschland) fallen und dort wohnen (dazu eingehend EuGH-Urteil Trapkowski, EU:C:2015:720, DStRE 2015, 1501).

  • BFH, 04.02.2016 - III R 17/13

    Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden

    Auszug aus BFH, 23.08.2016 - V R 10/15
    NV: Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO Nr. 987/2009 führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld nicht dem in Deutschland, sondern dem im EU Ausland lebenden Elternteil zusteht, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (Anschluss an BFH Urteil vom 4. Februar 2016 III R 17/13, BFHE 253, 134, BStBl II 2016, 612).

    Diese Fiktion führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld nicht dem in Deutschland, sondern dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil vom 4. Februar 2016 III R 17/13, BFHE 253, 136, BStBl II 2016, 612).

  • FG Münster, 02.02.2015 - 14 K 1165/13

    Aufnahme der Kinder in ausländischem Haushalt

    Auszug aus BFH, 23.08.2016 - V R 10/15
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 2. Februar 2015 14 K 1165/13 Kg aufgehoben.   .

    Das Finanzgericht (FG) verpflichtete die Familienkasse mit Urteil vom 2. Februar 2015  14 K 1165/13 Kg, Kindergeld für E und P festzusetzen.

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