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   BFH, 25.10.2012 - X S 21/12   

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https://dejure.org/2012,38592
BFH, 25.10.2012 - X S 21/12 (https://dejure.org/2012,38592)
BFH, Entscheidung vom 25.10.2012 - X S 21/12 (https://dejure.org/2012,38592)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - X S 21/12 (https://dejure.org/2012,38592)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Keine Zuständigkeit des BFH für einen AdV-Antrag nach Zurückverweisung an das FG - Kostenentscheidung

  • openjur.de

    Keine Zuständigkeit des BFH für einen AdV-Antrag nach Zurückverweisung an das FG; Kostenentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 69, FGO § 70, GVG § 17b Abs 2 S 1
    Keine Zuständigkeit des BFH für einen AdV-Antrag nach Zurückverweisung an das FG - Kostenentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Keine Zuständigkeit des BFH für einen AdV-Antrag nach Zurückverweisung an das FG - Kostenentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 FGO, § 70 FGO, § 17b Abs 2 S 1 GVG
    Keine Zuständigkeit des BFH für einen AdV-Antrag nach Zurückverweisung an das FG - Kostenentscheidung

  • rewis.io

    Keine Zuständigkeit des BFH für einen AdV-Antrag nach Zurückverweisung an das FG - Kostenentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 3 S. 1
    Abgabe eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung an das Finanzgericht nach Aufhebung des angefochtenen Urteils wegen eines Verfahrensmangels und Zurückverweisung an das Finanzgericht

  • datenbank.nwb.de

    Zuständigkeit für die Entscheidung über einen beim BFH gestellten AdV-Antrags nach Zurückverweisung an das FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.10.2012 - X B 22/12

    Finanzgerichtliche Sachaufklärungspflicht und Recht auf Akteneinsicht - Absehen

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - X S 21/12
    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 25. Oktober 2012 (Az. X B 22/12) das angefochtene Urteil wegen eines Verfahrensmangels (Unterlassen einer notwendigen Aktenbeiziehung und Nichtgewährung der Akteneinsicht) aufgehoben und den Rechtsstreit an das FG zurückverwiesen.
  • BFH, 29.06.2011 - X S 21/11

    Abgabe eines AdV-Antrags an das FG bei Zurückverweisung im

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - X S 21/12
    Eines Antrags des Antragstellers auf Abgabe des AdV-Verfahrens an das FG bedarf es nicht (vgl. zu dem Vorstehenden BFH-Beschlüsse vom 2. März 2004 III S 15/03, nicht veröffentlicht, juris; vom 26. August 1997 VII S 12/97, BFH/NV 1998, 335; vom 1. September 2005 IX S 9/05, BFH/NV 2006, 95; vom 29. Juni 2011 X S 21/11, BFH/NV 2011, 1893, und vom 22. März 2012 XI S 1/12, BFH/NV 2012, 1160).
  • BFH, 22.03.2012 - XI S 1/12

    Gericht der Hauptsache nach Zurückverweisung

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - X S 21/12
    Eines Antrags des Antragstellers auf Abgabe des AdV-Verfahrens an das FG bedarf es nicht (vgl. zu dem Vorstehenden BFH-Beschlüsse vom 2. März 2004 III S 15/03, nicht veröffentlicht, juris; vom 26. August 1997 VII S 12/97, BFH/NV 1998, 335; vom 1. September 2005 IX S 9/05, BFH/NV 2006, 95; vom 29. Juni 2011 X S 21/11, BFH/NV 2011, 1893, und vom 22. März 2012 XI S 1/12, BFH/NV 2012, 1160).
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