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   BFH, 26.02.2004 - IV B 39/02   

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https://dejure.org/2004,13293
BFH, 26.02.2004 - IV B 39/02 (https://dejure.org/2004,13293)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2004 - IV B 39/02 (https://dejure.org/2004,13293)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - IV B 39/02 (https://dejure.org/2004,13293)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungsmaßstab des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Darlegungsmaßstab für die Erhebung einer Verfahrensrüge - Betriebliche Veranlassung einer Haftungsbegründung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz; ; BGB § 774; ; BGB § 1143 Abs. 1; ; BGB § 1192 Abs. 1 2. Halbsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der Zulassungsgründe der grds. Bedeutung und von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1988 - V ZR 308/86

    Rechtsfolgen der Zahlung des nicht persönlich schuldenden Sicherungsgebers;

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - IV B 39/02
    § 1143 Abs. 1 BGB findet gemäß § 1192 Abs. 1 2. Halbsatz BGB auf die Grundschuld keine Anwendung (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1988 V ZR 308/86, BGHZ 105, 154).
  • BFH, 17.10.2001 - III B 65/01

    Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund -

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - IV B 39/02
    Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO setzt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage voraus, deren Klärung im Interesse der Allgemeinheit erforderlich und die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärungsfähig ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217).
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