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   BFH, 26.05.2009 - X B 255/08   

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https://dejure.org/2009,13045
BFH, 26.05.2009 - X B 255/08 (https://dejure.org/2009,13045)
BFH, Entscheidung vom 26.05.2009 - X B 255/08 (https://dejure.org/2009,13045)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - X B 255/08 (https://dejure.org/2009,13045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einholung eines Sachverständigengutachtens; Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 115 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2
    Vorliegen eines Börsenkurses für den Geschäftswert einer Apotheke

  • datenbank.nwb.de

    Einholung eines Sachverständigengutachtens; Annahme einer voraussichtlich dauernden Wertminderung i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.09.2007 - I R 58/06

    Abschreibung von Aktien auf den gesunkenen Börsenkurs

    Auszug aus BFH, 26.05.2009 - X B 255/08
    Auf das Vorbringen der Klägerin, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. September 2007 I R 58/06 (BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294) ab, kann die Zulassung der Revision nicht gestützt werden.

    Zutreffend weist der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) in der Beschwerdeerwiderung darauf hin, dass sich der BFH im Urteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294 mit der Frage zu befassen hatte, ob bei börsennotierten Aktien, die als Finanzanlage gehalten werden, von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes 1997 i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl. I 1999, 402, BStBl I 1999, 304) auszugehen sei, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken sei und zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung keine konkreten Anhaltspunkte für eine alsbaldige Wertaufholung vorlägen.

    Der Sachverhalt unterscheidet sich im Streitfall erheblich von dem Sachverhalt, den der I. Senat des BFH in der Entscheidung in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 214 zu beurteilen hatte.

  • BFH, 16.06.2005 - IV B 187/03

    Sachaufklärungspflicht - Vergleichbarkeit mit Katalogberuf

    Auszug aus BFH, 26.05.2009 - X B 255/08
    Die Ermessensfreiheit findet dort ihre Grenzen, wo sich die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen mangels eigener Sachkunde dem Gericht aufdrängen musste (BFH-Beschluss vom 16. Juni 2005 IV B 187/03, BFH/NV 2005, 2015).
  • BFH, 17.02.2004 - X B 142/03

    Änderungen nach § 164 Abs. 2 AO zum Nachteil des Stpfl. ohne Hinweis auf die

    Auszug aus BFH, 26.05.2009 - X B 255/08
    Die Rüge mangelnder Sachaufklärung durch Nichterhebung angebotener Beweise (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) setzt voraus, dass der Beschwerdeführer die ermittlungsbedürftigen Tatsachen (Beweisthemen), die angebotenen Beweismittel, die genauen Fundstellen (Schriftsatz oder Terminsprotokoll, in denen die vom FG nicht erhobenen Beweismittel benannt worden sind), das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwieweit das Urteil des FG darauf beruhen kann, darlegt und ausführt, dass --sofern die Voraussetzungen des § 295 der Zivilprozessordnung gegeben sind-- bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung der Beweise gerügt worden ist oder dass die Absicht des FG, die angebotenen Beweise nicht zu erheben, nicht rechtzeitig erkennbar war, um dies noch vor dem FG rügen zu können (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2004 X B 142/03, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 09.11.1999 - II B 14/99

    Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 26.05.2009 - X B 255/08
    Sie hat zudem in der Beschwerdebegründung nicht vorgetragen, dass sie in der mündlichen Verhandlung die Protokollierung einer entsprechenden Rüge verlangt bzw. --im Falle einer Weigerung des Gerichts, die Protokollierung vorzunehmen-- eine Protokollberichtigung beantragt habe (BFH-Beschluss vom 9. November 1999 II B 14/99, BFH/NV 2000, 582).
  • BFH, 14.03.2006 - I R 22/05

    Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

    Auszug aus BFH, 26.05.2009 - X B 255/08
    Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ist nach der Rechtsprechung auszugehen, wenn der Teilwert des Wirtschaftsgutes zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt (BFH-Urteil vom 14. März 2006 I R 22/05, BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 03.09.2014 - 7 K 1452/11

    Teilwertabschreibung für ein Betriebsgrundstück bei Nichtverwirklichung eines

    Diese Voraussetzungen liegen im Streitfall jedoch nicht vor, da die Frage der Dauerhaftigkeit einer Wertminderung vom Gericht in eigener Sachkunde entschieden werden kann und auch zu entscheiden ist (vgl. auch BFH-Beschluss vom 26. Mai 2009 X B 255/08, ZSteu 2009 R 684).
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