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   BFH, 27.03.2007 - IV B 151/05   

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https://dejure.org/2007,17035
BFH, 27.03.2007 - IV B 151/05 (https://dejure.org/2007,17035)
BFH, Entscheidung vom 27.03.2007 - IV B 151/05 (https://dejure.org/2007,17035)
BFH, Entscheidung vom 27. März 2007 - IV B 151/05 (https://dejure.org/2007,17035)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 21.03.1995 - XI R 85/93

    Zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem Arzt

    Auszug aus BFH, 27.03.2007 - IV B 151/05
    Das Gericht verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 19. Mai 1992 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. März 1995 XI R 85/93, BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732, unter I.1. der Gründe; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 119 Rz 16 "Überraschungsentscheidung", m.w.N.).

    Es genügt, dass diese die Möglichkeit der Stellungnahme erhalten (vgl. BVerfG-Beschluss vom 30. September 1992 1 BvR 626/89, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Einkommensteuergesetz, § 33c, Rechtsspruch 7, unter 3. der Gründe; BFH-Urteil in BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BFH, 27.03.2007 - IV B 151/05
    Das Gericht verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 19. Mai 1992 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. März 1995 XI R 85/93, BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732, unter I.1. der Gründe; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 119 Rz 16 "Überraschungsentscheidung", m.w.N.).
  • BFH, 14.09.1993 - VIII R 84/90

    Zur Unternehmeridentität und Unternehmensidentität bei Verschmelzung von

    Auszug aus BFH, 27.03.2007 - IV B 151/05
    b) Dass das FG die angebotenen Zeugen nicht gehört hat, kann nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden, nachdem die durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertretenen Kläger diesen Umstand in der mündlichen Verhandlung nicht gerügt haben (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1970 VI R 313/68, BFHE 102, 202, BStBl II 1971, 591; vom 14. September 1993 VIII R 84/90, BFHE 174, 233, BStBl II 1994, 764, unter I. der Gründe; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 101).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 27.03.2007 - IV B 151/05
    Zur Darlegung der Divergenz (§§ 115 Abs. 2 Nr. 2, 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) ist es erforderlich, dass in der Beschwerdeschrift abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und abstrakte Rechtssätze aus angeblich abweichenden Entscheidungen des BFH oder eines anderen Gerichts so gegenübergestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479; ständige Rechtsprechung, aus neuerer Zeit z.B. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2005 X B 149/04, BFH/NV 2005, 1618).
  • BFH, 30.05.2005 - X B 149/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz

    Auszug aus BFH, 27.03.2007 - IV B 151/05
    Zur Darlegung der Divergenz (§§ 115 Abs. 2 Nr. 2, 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) ist es erforderlich, dass in der Beschwerdeschrift abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und abstrakte Rechtssätze aus angeblich abweichenden Entscheidungen des BFH oder eines anderen Gerichts so gegenübergestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479; ständige Rechtsprechung, aus neuerer Zeit z.B. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2005 X B 149/04, BFH/NV 2005, 1618).
  • BFH, 27.12.2004 - IV B 16/03

    Liebhaberei - Sportförderung von Angehörigen

    Auszug aus BFH, 27.03.2007 - IV B 151/05
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch nicht darin gesehen werden, dass das FG keinen Erörterungstermin abgehalten und den Klägern keinen Hinweis auf die Notwendigkeit weiterer Beweismittel erteilt hat (vgl. auch Senatsbeschluss vom 27. Dezember 2004 IV B 16/03, BFH/NV 2005, 1078).
  • BFH, 18.12.1970 - VI R 313/68

    Gewinnfeststellungsverfahren - Beteiligter - Beschwer - Herabsetzung des

    Auszug aus BFH, 27.03.2007 - IV B 151/05
    b) Dass das FG die angebotenen Zeugen nicht gehört hat, kann nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden, nachdem die durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertretenen Kläger diesen Umstand in der mündlichen Verhandlung nicht gerügt haben (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1970 VI R 313/68, BFHE 102, 202, BStBl II 1971, 591; vom 14. September 1993 VIII R 84/90, BFHE 174, 233, BStBl II 1994, 764, unter I. der Gründe; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 101).
  • BVerfG, 30.09.1992 - 1 BvR 626/89

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der rückwirkenden steuerlichen Anerkennung von

    Auszug aus BFH, 27.03.2007 - IV B 151/05
    Es genügt, dass diese die Möglichkeit der Stellungnahme erhalten (vgl. BVerfG-Beschluss vom 30. September 1992 1 BvR 626/89, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Einkommensteuergesetz, § 33c, Rechtsspruch 7, unter 3. der Gründe; BFH-Urteil in BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732).
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