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   BFH, 29.09.1987 - X R 16/80   

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https://dejure.org/1987,13959
BFH, 29.09.1987 - X R 16/80 (https://dejure.org/1987,13959)
BFH, Entscheidung vom 29.09.1987 - X R 16/80 (https://dejure.org/1987,13959)
BFH, Entscheidung vom 29. September 1987 - X R 16/80 (https://dejure.org/1987,13959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorsteuerabzug für im Inland vorhandene Gegenstände des Vorratsvermögens (Birnenkonserven) - Erhöhung des Ausgangsbetrags um 100 von Hundert (100 %) wegen des Vorliegens eines Erwerbs, nicht aber einer Bearbeitung oder Verarbeitung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 30.10.1969 - V R 51/69

    Bearbeitung im Ausland - Entrichtung von Ausgleichsteuer - Verbringen ins Inland

    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - X R 16/80
    Im Urteil vom 30. Oktober 1969 V R 51/69 (BFHE 97, 209, BStBl II 1970, 75) hafte der Bundesfinanzhof (BFH) zu sehr am Wortlaut des Gesetzes.

    Er ist der Auffassung, daß § 28 UStG 1967 im Sinne des Urteils in BFHE 97, 209, BStBl II 1970, 75 auszulegen sei.

    Diese Möglichkeit scheidet jedoch schon deswegen aus, weil § 28 Abs. 2 Satz 3 UStG 1967 Teil der Gesamtregelung der Altvorräteentlastung ist, die zwar, wie in BFHE 97, 209, BStBl II 1970, 75 dargelegt ist, bewußt vereinfachend gestaltet ist, aber im Hinblick auf die begrenzte zur Entlastung zur Verfügung stehende Summe abschließend sein soll.

  • BFH, 25.11.1986 - V R 102/78

    Zum Zeitpunkt und zum Ort der Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär

    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - X R 16/80
    Bei der Beurteilung der sachlichen Unbilligkeit spielt es keine Rolle, daß der Kommittent nach neuerer Auffassung mit der Übergabe der Kommissionsware noch keine Lieferung an den Kommissionär bewirkt hat, sondern erst im Zeitpunkt der Lieferung des Kommissionsguts an den Abnehmer (BFH-Urteil vom 25. November 1986 V R 102/78, BFHE 148, 547, BStBl II 1987, 278, zu § 3 Abs. 3 UStG 1967; § 3 UStDB 1951 war genauso formuliert).

    Abgesehen davon, daß das Verhalten der Klägerin der Rechtslage entsprach (BFHE 148, 547, BStBl II 1987, 278), könnte eine sachliche Unbilligkeit im Sinne des BMF-Erlasses nur dann angenommen werden, wenn die Übergabe an den Kommissionär tatsächlich mit Allphasen-Umsatzsteuer belegt worden wäre.

  • BFH, 28.02.1980 - IV R 19/78

    Gewährung von Sonderabschreibungen - Steuerfestsetzungsverfahren -

    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - X R 16/80
    Der BFH hat lediglich für den Fall, daß das Einspruchsverfahren am 1. Januar 1977 noch nicht abgeschlossen war, entschieden, daß der gemäß Art. 97 § 18 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO 1977) zulässigerweise als Einspruch eingelegte Rechtsbehelf als Beschwerde im Sinne der AO 1977 unter Beachtung des § 163 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 (Zweigleisigkeit des Verfahrens) fortgeführt werden mußte (BFH-Urteil vom 28. Februar 1980 IV R 19/78, BFHE 130, 244, BStBl II 1980, 528).
  • BFH, 28.11.1980 - VI R 226/77

    Unterhaltsleistung - Übergangsregelung - Anfechtungsverfahren -

    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - X R 16/80
    Eine richterliche Prüfung von Billigkeitsgesichtspunkten ist ohne eine vorangegangene ermessensausübende Billigkeitsentscheidung der Verwaltung unzulässig (s. auch BFH-Urteil vom 28. November 1980 VI R 226/77, BFHE 132, 264, BStBl II 1981, 319).
  • BFH, 21.12.1977 - I R 247/74

    Vermeidung der Gewinnrealisierung - Realteilung - Betriebsvermögen -

    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - X R 16/80
    Dieser Auffassung steht nicht das BFH-Urteil vom 21. Dezember 1977 I R 247/74 (BFHE 124, 199, BStBl II 1978, 305) entgegen, in dem es der BFH in einem Gewinnfeststellungsverfahren im Hinblick auf § 163 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 abgelehnt hat, auf einen vor dem 1. Januar 1977 erstmals vor dem FG gestellten Billigkeitsantrag einzugehen.
  • BFH, 21.10.1976 - V R 23/72

    Ausländischer Unternehmer - Errichtung einer Anlage - Inland - Herstellung im

    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - X R 16/80
    Das FG hat jedenfalls nicht ausreichend gewürdigt, daß die in den Jahren 1966/67 erhobenen Ausgleichsteuern - also auch die im Streitfall im Herbst 1967 entrichtete Ausgleichsteuer - Durchschnittssätze im Sinne des Art. 97 EWGV waren (s. § 7 Abs. 7 UStG 1951 in der Fassung des 17. UStG-Änderungsgesetzes vom 23. Dezember 1966, BGBl I 1966, 709, BStBl I 1967, 10; BFH-Urteile vom 11. Juli 1968 VII 156/65, BFHE 92, 405; vom 21. Oktober 1976 V R 23/72, BFHE 120, 306, BStBl II 1977, 131).
  • EuGH, 24.06.1969 - 29/68

    Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Saarbrücken

    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - X R 16/80
    Der frühere Ausgleichsteuersatz bildete ein gewogenes Mittel auch zwischen der inländischen Umsatzsteuerbelastung auf hergestellte und erworbene Waren (vgl. Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie des Rates vom 30. April 1968 über die gemeinsame Methode zur Berechnung der in Art. 97 EWGV vorgesehenen Durchschnittssätze, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften - ABlEG - 1968 L Nr. 115 S. 14; ferner EuGH-Urteil vom 24. Juni 1969 Rs. 29/68, EuGHE 1969, 165, 180).
  • BFH, 22.10.1985 - VII R 140/82
    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - X R 16/80
    Unentschieden bleiben kann auch, ob, was nach den Ausführungen zu 1. zweifelhaft sein kann, überhaupt eine Rechtsnorm des nationalen Rechts zur Verfügung steht, aus der ein erhöhter Entlastungsanspruch hergeleitet werden könnte (dazu BFH-Urteil vom 22. Oktober 1985 VII R 140/82, BFHE 144, 494).
  • BFH, 11.07.1968 - VII 156/65
    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - X R 16/80
    Das FG hat jedenfalls nicht ausreichend gewürdigt, daß die in den Jahren 1966/67 erhobenen Ausgleichsteuern - also auch die im Streitfall im Herbst 1967 entrichtete Ausgleichsteuer - Durchschnittssätze im Sinne des Art. 97 EWGV waren (s. § 7 Abs. 7 UStG 1951 in der Fassung des 17. UStG-Änderungsgesetzes vom 23. Dezember 1966, BGBl I 1966, 709, BStBl I 1967, 10; BFH-Urteile vom 11. Juli 1968 VII 156/65, BFHE 92, 405; vom 21. Oktober 1976 V R 23/72, BFHE 120, 306, BStBl II 1977, 131).
  • BFH, 18.10.1983 - VII R 26/77
    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - X R 16/80
    Dem nationalen Gesetzgeber ist vielmehr gestattet, gleichartige Waren und Erzeugnisse unter steuerlichen Gesichtspunkten unterschiedlich zu behandeln; ansonsten würden nationale Steuerregelungen differenzierender Art praktisch unterlaufen (BFH-Urteil vom 18. Oktober 1983 VII R 26/77, BFHE 139, 461, 463).
  • BFH, 17.09.1981 - V R 6/76

    Organgesellschaft - Vorratsvermögen - Entlastung des Vorratsvermögens - Erhöhung

  • EuGH, 17.02.1976 - 45/75

    REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz

  • EuGH, 27.02.1980 - 168/78

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

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