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   BFH, 29.10.2008 - II R 34/08   

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https://dejure.org/2008,14227
BFH, 29.10.2008 - II R 34/08 (https://dejure.org/2008,14227)
BFH, Entscheidung vom 29.10.2008 - II R 34/08 (https://dejure.org/2008,14227)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - II R 34/08 (https://dejure.org/2008,14227)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine begünstigte Nachrüstung mit Rußpartikelfilter vor Erstzulassung; Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch eingeschränkte Förderung; Voraussetzungen für einen Analogieschluss

  • Judicialis

    KraftStG § 3c Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbau eines Rußpartikelfilters vor der erstmaligen Zulassung eines PKW zum Verkehr als nachträgliche technische Verbesserung i.S.d. Kraftfahrzeugsteuergesetzes ( KraftStG ); Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung der Steuerbefreiung nach dem ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine begünstigte Nachrüstung mit Rußpartikelfilter vor der erstmaligen Zulassung eines Pkw; die eingeschränkte Förderung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KraftStG § 3c Abs 1 S 1
    Kraftfahrzeugsteuer; Rußpartikelfilter; Steuerbefreiung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BFH, 29.10.2008 - II R 34/08
    Der Gesetzgeber bewegt sich hierbei im Rahmen seiner grundsätzlichen Befugnis, der Besteuerung aus Gründen der Praktikabilität pauschale Maßstäbe zugrunde zu legen und sich mit einer "Typengerechtigkeit" zu begnügen (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 6. Dezember 1983 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325, 354).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BFH, 29.10.2008 - II R 34/08
    Sie dient damit wichtigen Gründen des Gemeinwohls, nämlich dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 30. November 1988 1 BvR 1301/84, BVerfGE 79, 174) wie auch dem Schutz der Umwelt (vgl. BVerfG-Beschluss vom 2. Oktober 1969 1 BvL 12/68, BVerfGE 27, 58).
  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvL 12/68

    Herabsetzung der Kilometer

    Auszug aus BFH, 29.10.2008 - II R 34/08
    Sie dient damit wichtigen Gründen des Gemeinwohls, nämlich dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 30. November 1988 1 BvR 1301/84, BVerfGE 79, 174) wie auch dem Schutz der Umwelt (vgl. BVerfG-Beschluss vom 2. Oktober 1969 1 BvL 12/68, BVerfGE 27, 58).
  • BFH, 26.06.2002 - IV R 39/01

    Existenzgründerzuschüsse nach dem ESF

    Auszug aus BFH, 29.10.2008 - II R 34/08
    Eine solche Lücke liegt vor, wenn eine Regelung gemessen an ihrem Zweck unvollständig, d.h. ergänzungsbedürftig ist und wenn ihre Ergänzung nicht einer vom Gesetzgeber beabsichtigten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Juni 2002 IV R 39/01, BFHE 199, 374, BStBl II 2002, 697).
  • Drs-Bund, 15.06.2005 - BT-Drs 15/5687
    Auszug aus BFH, 29.10.2008 - II R 34/08
    Entgegen früheren Überlegungen, auch Neuwagen, die mit einem entsprechenden Filter ausgerüstet sind, zu fördern (Strodthoff, a.a.O., § 3c Rz 3; vgl. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Luftreinhaltungsgesetze vollziehen - Risiken durch Feinstaub senken, BTDrucks 15/5687 vom 15. Juni 2005, sowie Empfehlungen der Ausschüsse zum Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Förderung besonders partikelreduzierter Personenkraftwagen, BRDrucks 394/1/05 vom 24. Juni 2005), ist bei der Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens zum Vierten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (4. KraftStÄndG) die Förderung auf die Nachrüstung im Verkehr befindlicher Fahrzeuge beschränkt worden (Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 4. KraftStÄndG vom 30. November 2006, BRDrucks 872/06, 7; vom 9. Januar 2007, BTDrucks 16/4010, 9).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.10.2010 - 4 K 1663/07

    Haftung einer Bank für Erbschaftsteuer - Überweisung von Guthaben des Erblassers

    Eine solche Regelungslücke liegt vor, wenn eine Regelung gemessen an ihrem Zweck unvollständig, d.h. ergänzungsbedürftig ist und wenn ihre Ergänzung nicht einer vom Gesetzgeber beabsichtigten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (st. Rspr.; vgl. z.B.: BFH vom 2. Juni 2005 III R 86/03, BStBl II 2005 S. 756, BFH vom 29. Oktober 2008 II 34/08, BFH/NV 2009 S. 609; BFH vom 18. März 2009 III R 33/07, BStBl II 2009 S. 1010).
  • FG Düsseldorf, 22.04.2010 - 8 K 95/09

    Übertragung von hoheitlichen Pflichtaufgaben einer Gemeinde auf eine Anstalt des

    Eine derartige Lücke liegt nur vor, wenn eine Regelung - gemessen an ihrem Zweck - unvollständig ist und wenn ihre Ergänzung nicht einer vom Gesetzgeber beabsichtigten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (Urteil des BFH vom 29.10.2008 II R 34/08, BFH/NV 2009, 609).
  • FG Hamburg, 20.11.2020 - 3 K 57/20

    Zweitwohnungsteuer für eine Nebenwohnung für den Umgang mit den getrenntlebenden

    Der Steuergesetzgeber wird durch das Gleichheitsgebot auch nicht gehindert, anstelle eines individuellen Wirklichkeitsmaßstabes für die Besteuerung aus Gründen der Praktikabilität pauschale Maßstäbe zu wählen und sich mit einer "Typengerechtigkeit" zu begnügen, es sei denn, dass die steuerlichen Vorteile der Typisierung nicht mehr im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983, 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325, BStBl II 1984, 72; vgl. BFH, Urteil vom 29. Oktober 2008,II R 34/08, BFH/NV 2009, 609).
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