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   BFH, 29.12.2008 - X B 141/08   

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https://dejure.org/2008,8614
BFH, 29.12.2008 - X B 141/08 (https://dejure.org/2008,8614)
BFH, Entscheidung vom 29.12.2008 - X B 141/08 (https://dejure.org/2008,8614)
BFH, Entscheidung vom 29. Dezember 2008 - X B 141/08 (https://dejure.org/2008,8614)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Entstehung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG

  • Judicialis

    EStG § 17; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17; FGO § 118 Abs. 2
    Voraussetzung eines Auflösungsverlustes nach der Rechtsprechung

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzung für die Entstehung eines Auflösungsverlustes nach § 17 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.11.1995 - VIII B 16/95

    Bürgschaftsinanspruchnahme und Refinanzierungszinsen bei GmbH-Beteiligung

    Auszug aus BFH, 29.12.2008 - X B 141/08
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind diese Voraussetzungen häufig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation erfüllt; nur wenn diese mangels Masse nicht stattfindet, ist der auf einen bestimmten Zeitpunkt zu ermittelnde Auflösungsverlust bereits bei Ablehnung des Antrags auf Konkurs- oder Insolvenzeröffnung entstanden (BFH-Beschluss vom 27. November 1995 VIII B 16/95, BFH/NV 1996, 406).

    Von dem Grundsatz der Maßgeblichkeit des Liquidationszeitpunktes für die Entstehung eines Auflösungsverlustes ist lediglich dann abzuweichen, wenn die Auskehrung von weiterem Vermögen mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, z.B. bei Ablehnung des Antrags auf Eröffnung des Konkurs-/Insolvenzverfahrens mangels Masse (BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 406), bei eindeutiger Vermögenslosigkeit im Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses (BFH-Urteil vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374, BStBl II 1999, 344) oder wenn der wesentlich beteiligte Gesellschafter mit einer Auskehrung von Gesellschaftsvermögen im Rahmen der Vermögensverteilung nach § 72 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht mehr rechnen konnte (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761).

  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/94

    Finanzplan-Darlehen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus BFH, 29.12.2008 - X B 141/08
    Von dem Grundsatz der Maßgeblichkeit des Liquidationszeitpunktes für die Entstehung eines Auflösungsverlustes ist lediglich dann abzuweichen, wenn die Auskehrung von weiterem Vermögen mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, z.B. bei Ablehnung des Antrags auf Eröffnung des Konkurs-/Insolvenzverfahrens mangels Masse (BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 406), bei eindeutiger Vermögenslosigkeit im Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses (BFH-Urteil vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374, BStBl II 1999, 344) oder wenn der wesentlich beteiligte Gesellschafter mit einer Auskehrung von Gesellschaftsvermögen im Rahmen der Vermögensverteilung nach § 72 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht mehr rechnen konnte (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97

    Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung

    Auszug aus BFH, 29.12.2008 - X B 141/08
    Von dem Grundsatz der Maßgeblichkeit des Liquidationszeitpunktes für die Entstehung eines Auflösungsverlustes ist lediglich dann abzuweichen, wenn die Auskehrung von weiterem Vermögen mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, z.B. bei Ablehnung des Antrags auf Eröffnung des Konkurs-/Insolvenzverfahrens mangels Masse (BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 406), bei eindeutiger Vermögenslosigkeit im Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses (BFH-Urteil vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374, BStBl II 1999, 344) oder wenn der wesentlich beteiligte Gesellschafter mit einer Auskehrung von Gesellschaftsvermögen im Rahmen der Vermögensverteilung nach § 72 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht mehr rechnen konnte (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 52/93

    GmbH-Gesellschafter: Darlehensverlust eines Angehörigen

    Auszug aus BFH, 29.12.2008 - X B 141/08
    Es entspricht ständiger BFH-Rechtsprechung, dass ein Auflösungsverlust i.S. des § 17 EStG voraussetzt, dass der wesentlich beteiligte Gesellschafter nicht mehr mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen rechnen kann und dass feststeht, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende Veräußerungs- oder Aufgabekosten anfallen werden (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 52/93, BFHE 194, 120, BStBl II 2001, 286, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 19.09.2003 - III 440/01

    Gewerbesteuer: Einheitlicher Gewerbebetrieb bei Vermietung und Grundstückshandel:

    Auszug aus BFH, 29.12.2008 - X B 141/08
    Die gerügte Abweichung des Urteils des FG vom Urteil des FG Hamburg vom 9. September 2003 III 440/01 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 353) liegt nicht vor.
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