Rechtsprechung
BFH, 30.03.2015 - VII B 117/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Verbindliche Zolltarifauskunft: Zulässigkeit der Erhebung von abweichenden Einfuhrabgaben für gleiche Waren
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
ZK Art 12, EWGV 2454/93 Art 9, ZKDV Art 9, EWGV 2913/92 Art 12, KN
Verbindliche Zolltarifauskunft: Zulässigkeit der Erhebung von abweichenden Einfuhrabgaben für gleiche Waren
- Bundesfinanzhof
Verbindliche Zolltarifauskunft: Zulässigkeit der Erhebung von abweichenden Einfuhrabgaben für gleiche Waren
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 12 ZK, Art 9 EWGV 2454/93, Art 9 ZKDV, Art 12 EWGV 2913/92, KN
Verbindliche Zolltarifauskunft: Zulässigkeit der Erhebung von abweichenden Einfuhrabgaben für gleiche Waren - IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe hinsichtlich der Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur
- rewis.io
Verbindliche Zolltarifauskunft: Zulässigkeit der Erhebung von abweichenden Einfuhrabgaben für gleiche Waren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe hinsichtlich der Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur - datenbank.nwb.de
Erhebung von abweichenden Einfuhrabgaben für gleiche Waren zulässig (hier: unzutreffende Tarifauffassung einer Zollstelle)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Zolltarif: Richtigkeit der Einreihung geht dem Gleichheitssatz vor
- anwalt.de (Kurzinformation)
Beim Zolltarif geht die Richtigkeit der Einreihung dem Gleichheitssatz vor
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 11.06.2014 - 4 K 147/13
- BFH, 30.03.2015 - VII B 117/14
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 21.10.2010 - C-467/08
Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von …
Auszug aus BFH, 30.03.2015 - VII B 117/14
Zwar folgt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) aus dem Gleichheitssatz sowie aus dem Gebot der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (Urteile vom 29. Juli 2010 C-151/09-UGT-FSP-, Slg. 2010, I-7591; vom 21. Oktober 2010 C-467/08-SGAE-, Slg. 2010, I-10055, jeweils m.w.N.). - EuGH, 29.07.2010 - C-151/09
UGT-FSP - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von …
Auszug aus BFH, 30.03.2015 - VII B 117/14
Zwar folgt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) aus dem Gleichheitssatz sowie aus dem Gebot der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (Urteile vom 29. Juli 2010 C-151/09-UGT-FSP-, Slg. 2010, I-7591; vom 21. Oktober 2010 C-467/08-SGAE-, Slg. 2010, I-10055, jeweils m.w.N.). - BFH, 30.07.2003 - VII R 40/01
Tarifierung von COM-Recordern
Auszug aus BFH, 30.03.2015 - VII B 117/14
Eine gegebenenfalls erforderliche einheitliche Auslegung erhalten klärungsbedürftige Zolltariffragen entweder durch eine zolltarifliche Entscheidung des EuGH auf Vorlage eines nationalen Gerichts in einem bestimmten Streitfall oder --bei voneinander abweichenden vZTA für dieselbe Ware-- durch eine Maßnahme der Kommission gemäß dem Verfahren nach Art. 9 der Zollkodexdurchführungsverordnung (Senatsurteil vom 30. Juli 2003 VII R 40/01, BFH/NV 2004, 835, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2004, 126).
- BFH, 21.08.2014 - X B 159/13
Abweichung der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises von den vertraglichen …
Auszug aus BFH, 30.03.2015 - VII B 117/14
Unterhalb dieser Grenze liegende Rechtsfehler reichen --wenn sie denn vorlägen-- nicht aus, um die Revision zuzulassen (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21. August 2014 X B 159/13, BFH/NV 2014, 1743, m.w.N.). - BFH, 11.02.2002 - VII B 136/01
Zolltarifsache - Allgemeines Revisionssystem - Grundsätzliche Bedeutung - …
Auszug aus BFH, 30.03.2015 - VII B 117/14
Der Beschwerdeführer muss unter Heranziehung der zu dieser Frage ggf. vorhandenen Literatur und Rechtsprechung der europäischen und der nationalen Gerichte sowie der einschlägigen Zolltarifmaterialien (Avise, Erläuterungen u.a.) Zweifel an der Einreihung der Ware durch das Finanzgericht (FG) wecken und aufzeigen, aus welchen Gründen seiner abweichenden Tarifauffassung möglicherweise der Vorzug vor derjenigen des FG gegeben werden könnte (Senatsbeschluss vom 11. Februar 2002 VII B 136/01, BFHE 198, 242, ZfZ 2002, 229). - BFH, 10.03.2011 - VII B 133/10
Unterschiedliche Tarifierung von LCD-Projektoren vor Inkrafttreten einer …
Auszug aus BFH, 30.03.2015 - VII B 117/14
Erweist sich daher die Tarifierung einer bestimmten Ware durch eine Zollstelle als unzutreffend, kann in einem anderen Einfuhrfall der Einführer nicht unter Berufung auf den Gleichheitssatz von der für ihn zuständigen Zollbehörde verlangen, dass sie der Abfertigung dieselbe unzutreffende Tarifauffassung zugrunde legt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. März 2011 VII B 133/10, BFH/NV 2011, 1200, m.w.N.). - FG Hamburg, 11.06.2014 - 4 K 147/13
Zolltarifrecht: Tarifierung von Klebestreifengebern
Auszug aus BFH, 30.03.2015 - VII B 117/14
Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 11. Juni 2014 4 K 147/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
- FG Hamburg, 11.09.2015 - 4 K 165/14
Einreihung von Haken mit Drehring zur Befestigung von Hundeleinen an …
Entscheidend ist vielmehr allein, welche zolltarifliche Einreihung die zutreffende ist (BFH, Beschluss vom 30.03.2015, VII B 117/14).Erweist sich eine einem Einführer erteilte verbindliche Zolltarifauskunft als unzutreffend, kann ein anderer Einführer in einem anderen Einfuhrfall nicht unter Berufung auf den Gleichheitssatz von der zuständigen Zollbehörde verlangen, dass sie der Abfertigung dieselbe unzutreffende Tarifauffassung zugrunde legt (vgl. BFH, Beschluss vom 30.03.2015, VII B 117/14).
- BFH, 21.08.2015 - II B 126/14
Pflichtteilsansprüche nur in tatsächlich geltend gemachter Höhe als …
Unterhalb dieser Grenze liegende Rechtsfehler reichen --wenn sie denn überhaupt vorlägen-- nicht aus, um die Revision zuzulassen (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. August 2014 X B 159/13, BFH/NV 2014, 1743, Rz 13, und vom 30. März 2015 VII B 117/14, BFH/NV 2015, 1014, Rz 10, m.w.N.). - FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 236/16
Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von sog. Kälberhütten
Denn aus dem Gebot der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts folgt, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (BFH, Beschluss vom 30.03.2015, VII B 117/14, juris).
- FG Hamburg, 07.02.2017 - 4 K 99/13
Zolltarifliche Einreihung eines Akkumulators für Funkgeräte - Hilfsbestandteile …
Erweist sich eine einem Einführer erteilte verbindliche Zolltarifauskunft als unzutreffend, kann ein anderer Einführer in einem anderen Einfuhrfall nicht unter Berufung auf den Gleichheitssatz von der zuständigen Zollbehörde verlangen, dass sie der Abfertigung dieselbe unzutreffende Tarifauffassung zugrunde legt (vgl. BFH, Beschluss vom 30.3.2015, VII B 117/14, in: juris). - FG Hamburg, 15.04.2016 - 4 K 59/14
Zollrecht - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Kunststoffbeuteln mit …
Erweist sich eine einem Einführer erteilte verbindliche Zolltarifauskunft als unzutreffend, kann ein anderer Einführer in einem anderen Einfuhrfall nicht unter Berufung auf den Gleichheitssatz von der zuständigen Zollbehörde verlangen, dass sie der Abfertigung dieselbe unzutreffende Tarifauffassung zugrunde legt (vgl. BFH, Beschluss vom 30.03.2015, VII B 117/14, in: juris). - FG Hamburg, 15.06.2021 - 4 K 249/16
(1. Auflagen zu einer Bewilligung eines laufenden Zahlungsaufschubs
Erweist sich eine einem Einführer erteilte vZTA als unzutreffend, kann ein anderer Einführer in einem anderen Einfuhrfall nicht unter Berufung auf den Gleichheitssatz von der zuständigen Zollbehörde verlangen, dass sie der Abfertigung dieselbe unzutreffende Tarifauffassung zugrunde legt (vgl. BFH, Beschluss vom 30. März 2015, VII B 117/14, in: juris). - FG Hamburg, 20.11.2020 - 4 K 237/16
Zolltarifliche Einreihung von Papierstreifensets zur Anfertigung von …
Erweist sich eine einem Einführer erteilte vZTA als unzutreffend, kann ein anderer Einführer in einem anderen Einfuhrfall nicht unter Berufung auf den Gleichheitssatz von der zuständigen Zollbehörde verlangen, dass sie der Abfertigung dieselbe unzutreffende Tarifauffassung zugrunde legt (vgl. BFH, Beschluss vom 30. März 2015, VII B 117/14, in: juris).