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   BFH, 31.03.2009 - VII R 29/08   

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https://dejure.org/2009,3529
BFH, 31.03.2009 - VII R 29/08 (https://dejure.org/2009,3529)
BFH, Entscheidung vom 31.03.2009 - VII R 29/08 (https://dejure.org/2009,3529)
BFH, Entscheidung vom 31. März 2009 - VII R 29/08 (https://dejure.org/2009,3529)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    StBerG § 38 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, § 38a

  • openjur.de

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung; verbindliche Auskunft; maßgebliche Rechtslage

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    StBerG § 38 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, § 38a

  • Judicialis

    StBerG § 38 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a; ; StBerG § 38a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung - verbindliche Auskunft - maßgebliche Rechtslage

  • datenbank.nwb.de

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung ? vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung für ehemalige Finanzbeamte

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung einer Befreiung von der Steuerberaterprüfung aufgrund einer fünfzehnjährigen Tätigkeit als Sachbearbeiter in einer Finanzverwaltung; Anwendbarkeit der Befreiung von der Steuerberaterprüfung auf einen in der Finanzverwaltung tätig gewesenen Sachbearbeiter im ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Befreiung eines ehemaligen Angestellten der Finanzverwaltung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    StBerG § 38a, StBerG § 38 Abs 1 Nr 4 Buchst a
    Befreiung; Steuerberaterprüfung; Verbindliche Auskunft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 476
  • NJW-RR 2009, 1722
  • DB 2009, 1236
  • BStBl II 2009, 549
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.03.2004 - VII R 68/03

    Keine Befreiung ehemaliger Bediensteter des Bayerischen Kommunalen

    Auszug aus BFH, 31.03.2009 - VII R 29/08
    Die Vorschrift beruht auf einer Typisierung (vgl. schon Urteil des Senats vom 30. März 2004 VII R 68/03, BFHE 205, 382, BStBl II 2004, 1019); sie geht davon aus, dass die langjährige Tätigkeit als Sachbearbeiter bzw. in einer gleichwertigen Stellung auf eine fachliche Qualifikation schließen lässt, welche eine Befreiung von der Steuerberaterprüfung rechtfertigt.

    Dass sich dies zugunsten, aber auch zulasten des Begehrens des Betreffenden, von der Steuerberaterprüfung befreit zu werden, auswirken kann, liegt auf der Hand; mancher mag Tätigkeiten ausgeübt haben, die ihm profundere Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt haben, als die Tätigkeit als Beamter des gehobenen Dienstes oder Angestellter der Finanzverwaltung in der Funktion eines Sachbearbeiters normalerweise mit sich bringt, ohne von der Prüfung befreit werden zu können (vgl. Senatsurteil in BFHE 205, 382, BStBl II 2004, 1019), andere werden trotz ihres entsprechenden Status und konkreten Einsatzes die darin vom Gesetzgeber gesetzten Erwartungen allenfalls knapp erfüllen oder sogar ganz verfehlen und können trotzdem Befreiung von der Prüfung beanspruchen.

  • BFH, 28.06.1966 - VII 88/65

    Antrag auf prüfungsbefreite Bestellung als Steuerbevollmächtigter

    Auszug aus BFH, 31.03.2009 - VII R 29/08
    Eine Tätigkeit als Sachbearbeiter oder in vergleichbarer Stellung verlangt nach dem Urteil des Senats vom 28. Juni 1966 VII 88/65 (BFHE 86, 414, BStBl III 1966, 524) eine Tätigkeit, die von dem Betreffenden "selbständig" ausgeübt wird, sich also darin von der Tätigkeit eines "Mitarbeiters" unterscheidet, der dem Sachbearbeiter bei der Erledigung seiner Aufgaben "hilft", und für welche Tätigkeit der Betreffende, wenn auch unter der Leitung des Sachgebietsleiters, die Verantwortung trägt; das Maß der Selbständigkeit und Verantwortlichkeit sei dabei entscheidend.

    Sie stellt zutreffend entscheidend auf den Gesichtspunkt der (fehlenden) Selbständigkeit und Verantwortlichkeit der Klägerin ab, die auch der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 86, 414, BStBl III 1966, 524 als für die Unterscheidung zwischen der Funktion eines Sachbearbeiters und eines "Mitarbeiters" i.S. des § 8 der Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO a.F.) (heute Nr. 2.5 FAGO) wesentlich behandelt hat.

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - 12 K 12217/07

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung - qualifizierte Vortätigkeit nach § 38

    Auszug aus BFH, 31.03.2009 - VII R 29/08
    Seine Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1668 veröffentlicht.
  • BFH, 08.05.1973 - VII R 116/71

    Finanzassessoren - Ausbildung - Gebiet des Steuerwesens - Sachgebietsleiter -

    Auszug aus BFH, 31.03.2009 - VII R 29/08
    Denn solche Defizite rechtfertigen es nicht, die betreffenden Zeiten einer Tätigkeit bei der Anwendung des § 38 Abs. 1 Nr. 4 StBerG nicht mitzuzählen und die betreffenden Personen wie Auszubildende zu behandeln (dazu Urteil des Senats vom 8. Mai 1973 VII R 116/71, BFHE 109, 415, BStBl II 1973, 645).
  • FG Hamburg, 16.12.2008 - 1 K 70/08

    Anspruch eines Finanzbeamten im gehobenen Dienst auf Befreiung von der

    Ein Sachbearbeiter bearbeitet das Arbeitsgebiet in einem Finanzamt regelmäßig eigenverantwortlich (vgl. FG Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2008 - 12 K 12217/07, EFG 2008, 1668 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung - Rev. eingelegt BFH VII R 29/08).
  • FG Hamburg, 13.11.2018 - 6 K 59/18

    Prüfungsfreie Steuerberaterbestellung eines Professors

    Die Ausnahmeregelung beruht auf der sachlich nicht zu beanstandenden Erwägung, dass der hiervon betroffene Personenkreis durch langjährige Tätigkeit in der Finanzverwaltung, -rechtsprechung und -lehre und durch die in diesem Zusammenhang erbrachten Befähigungsnachweise die notwendigen berufsspezifischen Kenntnisse in ausreichendem Maße unter Beweis gestellt hat (BVerfG-Beschluss vom 10. September 1991, 1 BvR 922/91, HFR 1992, 502; vgl. BFH-Urteil vom 31. März 2009, VII R 29/08, BStBl II 2009, 549).
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