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   BGH, Ermittlungsrichter, 22.03.2021 - 1 BGs 124/21   

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https://dejure.org/2021,6490
BGH, Ermittlungsrichter, 22.03.2021 - 1 BGs 124/21 (https://dejure.org/2021,6490)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 22.03.2021 - 1 BGs 124/21 (https://dejure.org/2021,6490)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 22. März 2021 - 1 BGs 124/21 (https://dejure.org/2021,6490)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 17 Abs. 2, Abs. 4 PUAG
    Entscheidung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs über einen abgelehnten Beweisantrag im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (kontradiktorisches Verfahren, keine Ermittlungsbefugnis des Ermittlungsrichters)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Untersuchungsausschusses zu einer unmöglichen Beweiserhebung wegen Löschung auf Vorlage der auf den Bundestagsservern gespeicherten Protokolldaten bestimmter E-Mail-Accounts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PUAG § 17 Abs. 2 ; PUAG § 17 Abs. 4
    Verpflichtung des Untersuchungsausschusses zu einer unmöglichen Beweiserhebung wegen Löschung auf Vorlage der auf den Bundestagsservern gespeicherten Protokolldaten bestimmter E-Mail-Accounts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 29.01.2021 - 1 BGs 42/21

    Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit eines Beweisantrags im

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 22.03.2021 - 1 BGs 124/21
    Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 18. März 2021 wird der Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2021 - 1 BGs 42/21 aufgehoben.

    Mit dem angegriffenen Beschluss vom 29. Januar 2021 - 1 BGs 42/21 hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs festgestellt, dass der Untersuchungsausschuss zu der von den Antragstellern begehrten Beweiserhebung verpflichtet ist.

    Der Antragsgegner - nunmehr vertreten durch am 1. März 2021 beauftragte Verfahrensbevollmächtigte - hat mit Schriftsatz vom 18. März 2021, eingegangen am 19. März 2021, Beschwerde gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2021 - 1 BGs 42/21 eingelegt.

  • BGH, 17.08.2010 - 3 ARs 23/10

    Keine Vernehmungsgegenüberstellung mit Minister Dr. Freiherr zu Guttenberg

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 22.03.2021 - 1 BGs 124/21
    Das Verfahren nach § 17 Abs. 4 PUAG ist dem Organstreit ähnlich (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - 3 ARs 23/10, NJW 2010, 3251, 3254 Rn. 30; Brocker in Glauben/Brocker, Handbuch mit Kommentierung zum PUAG, 3. Aufl. 2016, § 17 Rn. 25; Gärditz in Waldhoff/Gärditz, PUAG-Kommentar, 1. Aufl. 2015, § 17 Rn. 32) und kontradiktorisch ausgestaltet.

    Eine Kosten- und Auslagenentscheidung ist nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - 3 ARs 23/10, NJW 2010, 3251, 3254 Rn. 30).

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