Rechtsprechung
BGH, Ermittlungsrichter, 22.03.2021 - 1 BGs 124/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 17 Abs. 2, Abs. 4 PUAG
Entscheidung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs über einen abgelehnten Beweisantrag im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (kontradiktorisches Verfahren, keine Ermittlungsbefugnis des Ermittlungsrichters) - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Untersuchungsausschusses zu einer unmöglichen Beweiserhebung wegen Löschung auf Vorlage der auf den Bundestagsservern gespeicherten Protokolldaten bestimmter E-Mail-Accounts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PUAG § 17 Abs. 2 ; PUAG § 17 Abs. 4
Verpflichtung des Untersuchungsausschusses zu einer unmöglichen Beweiserhebung wegen Löschung auf Vorlage der auf den Bundestagsservern gespeicherten Protokolldaten bestimmter E-Mail-Accounts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, Ermittlungsrichter, 29.01.2021 - 1 BGs 42/21
- BGH, Ermittlungsrichter, 22.03.2021 - 1 BGs 124/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, Ermittlungsrichter, 29.01.2021 - 1 BGs 42/21
Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit eines Beweisantrags im …
Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 22.03.2021 - 1 BGs 124/21
Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 18. März 2021 wird der Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2021 - 1 BGs 42/21 aufgehoben.Mit dem angegriffenen Beschluss vom 29. Januar 2021 - 1 BGs 42/21 hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs festgestellt, dass der Untersuchungsausschuss zu der von den Antragstellern begehrten Beweiserhebung verpflichtet ist.
Der Antragsgegner - nunmehr vertreten durch am 1. März 2021 beauftragte Verfahrensbevollmächtigte - hat mit Schriftsatz vom 18. März 2021, eingegangen am 19. März 2021, Beschwerde gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2021 - 1 BGs 42/21 eingelegt.
- BGH, 17.08.2010 - 3 ARs 23/10
Keine Vernehmungsgegenüberstellung mit Minister Dr. Freiherr zu Guttenberg
Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 22.03.2021 - 1 BGs 124/21
Das Verfahren nach § 17 Abs. 4 PUAG ist dem Organstreit ähnlich (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - 3 ARs 23/10, NJW 2010, 3251, 3254 Rn. 30;… Brocker in Glauben/Brocker, Handbuch mit Kommentierung zum PUAG, 3. Aufl. 2016, § 17 Rn. 25;… Gärditz in Waldhoff/Gärditz, PUAG-Kommentar, 1. Aufl. 2015, § 17 Rn. 32) und kontradiktorisch ausgestaltet.Eine Kosten- und Auslagenentscheidung ist nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - 3 ARs 23/10, NJW 2010, 3251, 3254 Rn. 30).