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   BGH, Ermittlungsrichter, 25.04.2012 - 2 BGs 88/12   

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https://dejure.org/2012,57721
BGH, Ermittlungsrichter, 25.04.2012 - 2 BGs 88/12 (https://dejure.org/2012,57721)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 25.04.2012 - 2 BGs 88/12 (https://dejure.org/2012,57721)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 25. April 2012 - 2 BGs 88/12 (https://dejure.org/2012,57721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 142 Abs 1 S 1 StPO, § 143 StPO
    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung im Haftbefehlseröffnungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung eines gestörten Vertrauensverhältnisses

  • rewis.io

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung im Haftbefehlseröffnungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung eines gestörten Vertrauensverhältnisses

  • datenbank.nwb.de

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung im Haftbefehlseröffnungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung eines gestörten Vertrauensverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 25.04.2012 - 2 BGs 88/12
    Ein die Aufhebung der Bestellung rechtfertigender wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Pflichtverteidiger und Beschuldigtem endgültig und nachhaltig erschüttert und deshalb zu besorgen ist, dass die Verteidigung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 StR 506/04, NStZ-RR 2005, 240; Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93, BGHSt 39, 310, 314 ff).

    Die nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses ist vom Beschuldigten oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07, NStZ 2008, 418; vom 18. Dezember 1997 - 1 StR 483/97, NStZ 1998, 311; Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 aaO).

  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 25.04.2012 - 2 BGs 88/12
    Die Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers ist außerhalb des Regelungsbereichs des § 143 StPO aus wichtigem Grund zulässig, wenn der Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet ist (vgl. BVerfG, NStZ 2002, 99, 100 m.w.N.).
  • BGH, 12.02.2008 - 1 StR 649/07

    Aussetzungsantrag (effektive Verteidigung; vorherige schriftliche

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 25.04.2012 - 2 BGs 88/12
    Die nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses ist vom Beschuldigten oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07, NStZ 2008, 418; vom 18. Dezember 1997 - 1 StR 483/97, NStZ 1998, 311; Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 aaO).
  • BGH, 10.03.2005 - 4 StR 506/04

    Urteil wegen der Tötung einer Erzieherin des Jugendheims in Rodalben

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 25.04.2012 - 2 BGs 88/12
    Ein die Aufhebung der Bestellung rechtfertigender wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Pflichtverteidiger und Beschuldigtem endgültig und nachhaltig erschüttert und deshalb zu besorgen ist, dass die Verteidigung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 StR 506/04, NStZ-RR 2005, 240; Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93, BGHSt 39, 310, 314 ff).
  • BGH, 18.12.1997 - 1 StR 483/97

    Aussetzung des Verfahrens: Ablehnung eines mit "Terminschwierigkeiten" des

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 25.04.2012 - 2 BGs 88/12
    Die nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses ist vom Beschuldigten oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07, NStZ 2008, 418; vom 18. Dezember 1997 - 1 StR 483/97, NStZ 1998, 311; Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 aaO).
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