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BGH, 01.09.1986 - 3 StR 394/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unterbringung eines Beschuldigten im Landeskrankenhaus als besonderer Umstand im Sinne des § 67 b Strafgesetzbuch (StGB) - Unbegründetheit einer Revision mangels Rechtsfehler in der tatrichterlichen Entscheidung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.06.1985 - 1 StR 256/85
Ablehnung eines Antrages auf Aussetzung der Vollstreckung - Bewertung einer …
Auszug aus BGH, 01.09.1986 - 3 StR 394/86
Die Unterbringung des Beschuldigten nach §§ 1915, 1800, 1631 b BGB im Landeskrankenhaus stellt nach Auffassung des Landgerichts, wie sich aus dem Zusammenhang der Urteilsgründe ergibt, keinen besonderen Umstand im Sinne des § 67 b StGB dar (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 20. Juli 1985 - 1 StR 256/85 m.w.N.), der die Erwartung rechtfertigen könnte, der Zweck der Maßregel nach § 63 StGB könne auch dadurch allein erreicht werden.