Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1961 - 4 StR 447/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1201
BGH, 01.12.1961 - 4 StR 447/61 (https://dejure.org/1961,1201)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1961 - 4 StR 447/61 (https://dejure.org/1961,1201)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1961 - 4 StR 447/61 (https://dejure.org/1961,1201)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,1201) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einnahme des Augenscheins - Metereologische Auskunft - Unfallort - Beobachtungsfähigkeit eines Zeugen - Ungeeignetes Beweismittel

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 01.12.1961 - 4 StR 447/61
    Die Kammer hat sich sorgfältig mit dem Bedenken auseinandergesetzt, die gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen Ka. angeführt werden können, und deren Gewicht gegen die Beweisanzeichen abgewogen, die für die Richtigkeit der Aussage des genannten Zeugen sprechen (vgl. dazu BGHSt 2, 163, 165) [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51] .
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52

    Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 01.12.1961 - 4 StR 447/61
    Nach ständiger Rechtsprechung braucht der Tatrichter auch bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit jugendlicher Zeugen nur ausnahmsweise einen Sachverständigen beizuziehen (u.a. BGHSt 3, 27, 52; BGH NJW 1961, 1636 Nr. 21).
  • BGH, 20.05.1952 - 1 StR 748/51

    Begünstigung durch Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 01.12.1961 - 4 StR 447/61
    Die Absicht der Selbstbegünstigung schließt jedoch die Strafbarkeit der Fremdbegünstigung nur dann aus, wenn die Handlung, durch die der Täter zugleich sich selbst und andere begünstigt, keinen weiteren Straftatbestand als den der "Begünstigung" erfüllt, wenn also die Tat ohne die Selbstbegünstigung nur nach § 257 Abs. 1 StGB zu bestrafen wäre (BGHSt 2, 375, 379 [BGH 20.05.1952 - 1 StR 748/51] und außer der dort angeführten Rechtsprechung des Reichsgerichts RGSt 76, 190, 191; ferner BGHSt 3, 18, 19) [BGH 11.10.1951 - 4 StR 208/51] .
  • BGH, 11.10.1951 - 4 StR 208/51
    Auszug aus BGH, 01.12.1961 - 4 StR 447/61
    Die Absicht der Selbstbegünstigung schließt jedoch die Strafbarkeit der Fremdbegünstigung nur dann aus, wenn die Handlung, durch die der Täter zugleich sich selbst und andere begünstigt, keinen weiteren Straftatbestand als den der "Begünstigung" erfüllt, wenn also die Tat ohne die Selbstbegünstigung nur nach § 257 Abs. 1 StGB zu bestrafen wäre (BGHSt 2, 375, 379 [BGH 20.05.1952 - 1 StR 748/51] und außer der dort angeführten Rechtsprechung des Reichsgerichts RGSt 76, 190, 191; ferner BGHSt 3, 18, 19) [BGH 11.10.1951 - 4 StR 208/51] .
  • BGH, 20.06.1961 - 1 StR 211/61

    Voraussetzungen bzw. Notwendigkeit der Zuziehung eines Jugendsachverständigen

    Auszug aus BGH, 01.12.1961 - 4 StR 447/61
    Nach ständiger Rechtsprechung braucht der Tatrichter auch bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit jugendlicher Zeugen nur ausnahmsweise einen Sachverständigen beizuziehen (u.a. BGHSt 3, 27, 52; BGH NJW 1961, 1636 Nr. 21).
  • BGH, 20.06.1961 - 5 StR 157/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.12.1961 - 4 StR 447/61
    Unter diesen Umständen ist nicht erkennbar, daß sich die Strafkammer eine Sachkunde zuschrieb, die ihr nicht zukam (vgl. BGH 5 StR 157/61 vom 20. Juni 1961; dort hat der Senat die Pflicht zur Beiziehung eines Sachverständigen verneint, obwohl der 20jährige Belastungszeuge die Hilfsschule besucht, zahlreiche Eigentumsdelikte begangen und seine Aussage im Verfahren in einem nicht unwesentlichen Punkte gewechselt hatte).
  • RG, 10.08.1942 - 2 D 261/42

    Der Gesichtspunkt strafloser Selbstbegünstigung scheidet dann aus, wenn der

    Auszug aus BGH, 01.12.1961 - 4 StR 447/61
    Die Absicht der Selbstbegünstigung schließt jedoch die Strafbarkeit der Fremdbegünstigung nur dann aus, wenn die Handlung, durch die der Täter zugleich sich selbst und andere begünstigt, keinen weiteren Straftatbestand als den der "Begünstigung" erfüllt, wenn also die Tat ohne die Selbstbegünstigung nur nach § 257 Abs. 1 StGB zu bestrafen wäre (BGHSt 2, 375, 379 [BGH 20.05.1952 - 1 StR 748/51] und außer der dort angeführten Rechtsprechung des Reichsgerichts RGSt 76, 190, 191; ferner BGHSt 3, 18, 19) [BGH 11.10.1951 - 4 StR 208/51] .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht