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   BGH, 01.12.2003 - AnwSt (B) 9/03   

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https://dejure.org/2003,13393
BGH, 01.12.2003 - AnwSt (B) 9/03 (https://dejure.org/2003,13393)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2003 - AnwSt (B) 9/03 (https://dejure.org/2003,13393)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2003 - AnwSt (B) 9/03 (https://dejure.org/2003,13393)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde ; Falsche Verdächtigung durch einen Rechtsanwalt; Verweis und Bußgeld durch das Anwaltsgericht wegen der in der falschen Verdächtigung zugleich liegenden Verletzung anwaltlicher Pflichten; Rechtsstaatswidrige Verletzung des ...

  • Judicialis

    BRAO § 145 Abs. 5 Satz 1; ; BRAO § 145 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAO § 145 Abs. 1 Nr. 2; ; GKG § 8; ; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 145
    Rechtsfolgen einer Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes in Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 14.10.2009 - AnwSt (B) 3/09

    Ausschluss eines Rechtsanwaltes aus der Rechtsanwaltschaft wegen Verletzung

    Der Senat hat der nach Erlass des Berufungsurteils eingetretenen Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes - jenseits ihrer gebotenen ausdrücklichen Feststellung - im Rahmen der auf entsprechende Anwendung des § 21 GKG gestützten Kostenentscheidung Rechnung getragen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Dezember 2003 - AnwSt (B) 9/03).
  • BGH, 01.04.2011 - AnwSt (B) 4/11

    Vereinbarkeit einer erheblich verspäteten Zahlung von Erstattungsbeiträgen an ein

    Der Senat hat der nach Erlass des Berufungsurteils eingetretenen Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes - jenseits ihrer gebotenen ausdrücklichen Feststellung - im Rahmen der auf entsprechende Anwendung des § 21 GKG gestützten Kostenentscheidung Rechnung getragen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Dezember 2003 - AnwSt (B) 9/03 - und vom 14. Oktober 2009 - AnwSt (B) 3/09).
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