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   BGH, 02.05.2018 - AnwZ (Brfg) 10/18   

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BGH, 02.05.2018 - AnwZ (Brfg) 10/18 (https://dejure.org/2018,14429)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2018 - AnwZ (Brfg) 10/18 (https://dejure.org/2018,14429)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 10/18 (https://dejure.org/2018,14429)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • rewis.io

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BGH, 02.05.2018 - AnwZ (Brfg) 10/18
    Dazu zählen auch nur der Verschleppung oder als taktisches Mittel für verfahrensfremde Zwecke dienende Ablehnungsgesuche (BVerfG, NVwZ-RR 2008, 289, 290; NJW 2007, 3771, 3772; Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 42 Rn. 6 f. mwN).
  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 02.05.2018 - AnwZ (Brfg) 10/18
    Dazu zählen auch nur der Verschleppung oder als taktisches Mittel für verfahrensfremde Zwecke dienende Ablehnungsgesuche (BVerfG, NVwZ-RR 2008, 289, 290; NJW 2007, 3771, 3772; Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 42 Rn. 6 f. mwN).
  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 526/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrags wegen

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass ein Ablehnungsgesuch, welches sich pauschal gegen einen gesamten Spruchkörper oder sogar gegen sämtliche Richterinnen und Richter eines Gerichts richtet, in der Regel eindeutig unzulässig ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73 -, unter 4.; Beschluss vom 2. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 10/18 -, Rn. 7; Beschluss vom 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19 -, Rn. 5 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20

    Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass ein Ablehnungsgesuch, welches sich pauschal gegen einen gesamten Spruchkörper oder sogar gegen sämtliche Richter eines Gerichts richtet, in der Regel eindeutig unzulässig ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 4; vom 2. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 10/18, juris Rn. 7; vom 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19, ZInsO 2019, 2179 Rn. 5; BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 5; NVwZ-RR 2013, 343 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 22.11.2021 - AnwZ (Brfg) 3/21

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Dazu zählen auch nur der Verschleppung oder als taktisches Mittel für verfahrensfremde Zwecke dienende Ablehnungsgesuche (BVerfG, NVwZ-RR 2008, 289, 291; NJW 2007, 3771, 3772; Senat, Beschluss vom 2. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 10/18, juris Rn. 7 mwN; Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 44 Rn. 13 mwN).

    37 (a) Die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung des abgelehnten Richters ist nur zulässig, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist, etwa wenn es nur mit solchen Umständen begründet wird, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (BVerfG, NVwZ-RR 2008, 289, 291; NJW 2007, 3771, 3772; Senat, Beschluss vom 2. Mai 2018 aaO; Zöller/G.Vollkommer aaO § 44 Rn. 17).

  • BGH, 20.06.2022 - AnwZ (Brfg) 26/21
    Dazu zählen auch nur der Verschleppung oder als taktisches Mittel für verfahrensfremde Zwecke dienende Ablehnungsgesuche (BVerfG, NVwZ-RR 2008, 289, 291; NJW 2007, 3771, 3772; Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 10/18, juris Rn. 7 und vom 22. November 2021 - AnwZ (Brfg) 3/21, juris Rn. 28; Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 44 Rn. 13; MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl., § 44 Rn. 6; jeweils mwN).

    (a) Die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung eines abgelehnten Richters ist nur zulässig, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist, etwa wenn es nur mit solchen Umständen begründet wird, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (BVerfG, NVwZ-RR 2008, 289, 291; NJW 2007, 3771, 3772; Senat, Beschluss vom 2. Mai 2018 aaO; Zöller/G. Vollkommer aaO, Rn. 17 mwN).

    Denn die gemäß § 27 Abs. 3 BRAO erfolgende Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk der Rechtsanwalt seine Kanzlei verlegt, beinhaltet grundsätzlich nicht zugleich die Erteilung einer erneuten Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, sondern steht unter dem Vorbehalt des Fortbestandes der zuvor erfolgten Zulassung (BGH, Urteil vom 9. März 2020 - AnwZ (Brfg) 10/18, juris Rn. 20 mwN).

  • BGH, 04.09.2023 - AnwZ (Brfg) 23/23

    Klage eines inhaftierten Rechtsanwalts gegen den Widerruf seiner Zulassung zur

    Dazu zählen auch nur der Verschleppung oder als taktisches Mittel für verfahrensfremde Zwecke dienende Ablehnungsgesuche (vgl. BVerfG, NVwZ-RR 2008, 289, 291; NJW 2007, 3771, 3772; Senat, Beschlüsse vom 22. November 2021 - AnwZ (Brfg) 3/21, juris Rn. 28, 37 und vom 2. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 10/18, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 25.02.2022 - AnwZ (Brfg) 16/21

    Anordnung zur Vorlage eines Gutachtens über den Gesundheitszustand gegenüber

    Dazu zählen auch nur der Verschleppung oder als taktisches Mittel für verfahrensfremde Zwecke dienende Ablehnungsgesuche (BVerfG, NVwZ-RR 2008, 289, 291; NJW 2007, 3771, 3772; Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 10/18, juris Rn. 7 und vom 22. November 2021 - AnwZ (Brfg) 3/21, juris Rn. 28; Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 44 Rn. 13; MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl., § 44 Rn. 6; jeweils mwN).

    (a) Die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung eines abgelehnten Richters ist nur zulässig, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist, etwa wenn es nur mit solchen Umständen begründet wird, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (BVerfG, NVwZ-RR 2008, 289, 291; NJW 2007, 3771, 3772; Senatsbeschluss vom 2. Mai 2018 aaO; Zöller/G. Vollkommer aaO Rn. 17 mwN).

  • BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 43/21

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    25 (a) Die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung eines abgelehnten Richters ist nur zulässig, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist, etwa wenn es nur mit solchen Umständen begründet wird, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (BVerfG, NVwZ-RR 2008, 289, 291; NJW 2007, 3771, 3772; Senat, Beschluss vom 2. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 10/18, juris Rn. 7; Zöller/ G. Vollkommer aaO Rn. 17 mwN).
  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 1/20

    Ablehnungsgesuch des Klägers gegen "alle Richter des Oberlandesgerichts Dresden"

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass ein Ablehnungsgesuch, welches sich pauschal gegen einen gesamten Spruchkörper oder sogar gegen sämtliche Richter eines Gerichts richtet, in der Regel eindeutig unzulässig ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 4; vom 2. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 10/18, juris Rn. 7; vom 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19, ZInsO 2019, 2179 Rn. 5; BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 5; NVwZ-RR 2013, 343 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 3/20

    Ablehnungsgesuch des Klägers gegen "alle Richter des Oberlandesgerichts Dresden"

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass ein Ablehnungsgesuch, welches sich pauschal gegen einen gesamten Spruchkörper oder sogar gegen sämtliche Richter eines Gerichts richtet, in der Regel eindeutig unzulässig ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 4; vom 2. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 10/18, juris Rn. 7; vom 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19, ZInsO 2019, 2179 Rn. 5; BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 5; NVwZ-RR 2013, 343 Rn. 5; jeweils mwN).
  • OLG Brandenburg, 26.07.2022 - 1 W 15/22

    Ansprüche wegen Sachmängeln an einem Bauvorhaben Sofortige Beschwerde gegen die

    Eine Entscheidung durch den abgelehnten Richter selbst kann nur dann erfolgen, wenn das Ablehnungsgesuch aus sich heraus und ohne jede weitere Aktenkenntnis offenkundig eine Ablehnung nicht zu begründen vermag; ist hingegen ein - wenn auch nur geringfügiges - Eingehen auf den Verfahrensgegenstand erforderlich, scheidet diese Möglichkeit aus (BVerfG, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 2. Mai 2018, Az.: AnwZ (Brfg) 10/18, juris Rn. 7; BVerwG, a. a. O.).

    Gerade aufgrund dieser - auch aus Sicht des abgelehnten Richters - erforderlichen umfangreichen Würdigung des gesamten Verfahrensverlaufs ergibt sich jedoch zwingend, dass es sich bei dem vorliegenden Gesuch nicht um ein gänzlich untaugliches oder rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch handelt, für dessen Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Verfahrensgegenstand entbehrlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2018, Az.: AnwZ (Brfg) 10/18, juris Rn. 7; Münchener Kommentar/Stackmann, ZPO, 6. Auflage, § 45 Rn. 2).

  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 56-IV-21

    Erheben einer Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtsweges;

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