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   BGH, 02.12.1980 - 1 StR 156/80   

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https://dejure.org/1980,1886
BGH, 02.12.1980 - 1 StR 156/80 (https://dejure.org/1980,1886)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1980 - 1 StR 156/80 (https://dejure.org/1980,1886)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1980 - 1 StR 156/80 (https://dejure.org/1980,1886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Durch rechtsfehlerhafte Wahrunterstellung verwirklichte Verletzung der Aufklärungspflicht - Fehler bei der Gesamtstrafenbildung - Vorliegen eines besonders schweren Falls des Bankrotts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 283

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

    Auszug aus BGH, 02.12.1980 - 1 StR 156/80
    Es kommt darauf an, ob das gesamte Tatbild nach einer Gesamtwertung aller objektiven, subjektiven und die Persönlichkeit des Täters betreffenden Umstände, die der Tat selbst innewohnen oder die sonst im Zusammenhang mit ihr stehen, vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des höheren Strafrahmens geboten erscheint (BGHSt 28, 318, 319) [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L].
  • BGH, 05.08.1975 - 1 StR 376/75

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung bei Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 02.12.1980 - 1 StR 156/80
    (etwa 9.500 DM) muß insgesamt aufgehoben werden, weil dem Tatrichter im Hinblick auf die Rechtskraft die Möglichkeit gegeben werden muß, über die fortgesetzte Handlung insgesamt neu zu entscheiden (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 376/75).
  • BGH, 22.04.1964 - 2 StR 66/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.1980 - 1 StR 156/80
    Die Staatsanwaltschaft ist durch die Ablehnung eines Beweisantrages der Angeklagten mit Wahrunterstellung, die nach Ansicht der Anklagebehörde einen Verstoß gegen die Aufklärungspflicht enthält, beschwert (BGH, Urteil vom 22. April 1964 - 2 StR 66/64).
  • BGH, 18.04.1989 - 1 StR 106/89

    Voraussetzungen für verminderte Schuldfähigkeit aufgrund seelischer Abartigkeiten

    Einen solchen Verstoß, der übrigens nicht vorliegt (vgl. Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 StPO Rdn. 88 unter a), kann die Anklagebehörde mit ihrer Revision indessen nur insoweit geltend machen, als die dem Tatrichter nach § 244 Abs. 2 StPO obliegende Aufklärungspflicht verletzt ist (vgl. BGH, Urt. vom 2. Dezember 1980 - 1 StR 156/80 - bei Holtz MDR 1981, 456).
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