(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit
(2) Ebenso wird bestraft, wer durch eine der in Absatz 1 bezeichneten Handlungen seine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit herbeiführt.
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Die Tat ist nur dann strafbar, wenn der Täter seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 283 StGB
780 Entscheidungen zu § 283 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 15.05.2025 - IX ZB 8/25
Keine Befugnis der Zivilkammer zur selbständigen Entscheidung über die ...
- BGH, 15.07.2025 - 4 StR 541/24
Bankrott (Vortäuschen von Rechten: Erhöhung des Passivenbestands zum Schein, ...
- OLG Hamm, 07.12.2023 - 28 U 47/22
Prozessführungsbefugnis; Gesamtschaden; Insolvenzmasse; Insolvenzstraftaten; ...
- BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22
Bankrott (Beiseiteschaffen oder Verheimlichen von Vermögensbestandteile: Begriff ...
- BGH, 04.08.2021 - 2 StR 352/20
Bankrott (Schuldnereigenschaft: Zurechnung des besonderen persönlichen Merkmals); ...
- BGH, 09.06.2022 - 5 StR 407/21
Bankrotthandlungen im Rahmen sog. Firmenbestattungen; Beihilfe durch gewerbliche ...
- BayObLG, 04.05.2022 - 203 StRR 50/22
Strafbarkeit wegen Bankrotts durch Verheimlichen von Vermögensbestandteilen
Zum selben Verfahren:
- AG Nürnberg, 09.03.2021 - 435 Ls 511 Js 2080/19
Veräußerung einer Immobilie als strafbare Bankrotthandlung
- LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2021 - 12 Ns 511 Js 2080/19
Pflichtwidriges Verschweigen eines Vermögensgegenstandes im Insolvenzverfahren
- AG Nürnberg, 09.03.2021 - 435 Ls 511 Js 2080/19
- BGH, 22.06.2022 - 2 StR 353/21
Gläubigerbegünstigung (Konkurrenzen: lex specialis zur Bankrottstrafbarkeit, ...
§ 283 StGB in Nachschlagewerken
Querverweise
Auf § 283 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- GmbH-Gesetz (GmbHG)
- Errichtung der Gesellschaft
- § 6 (Geschäftsführer)
- Aktiengesetz (AktG)
- Aktiengesellschaft
- Verfassung der Aktiengesellschaft
- Vorstand
- § 76 (Leitung der Aktiengesellschaft)
Redaktionelle Querverweise zu § 283 StGB:
- § 130b
- Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- § 177a
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte