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   BGH, 02.12.2020 - 6 StR 241/20   

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https://dejure.org/2020,41312
BGH, 02.12.2020 - 6 StR 241/20 (https://dejure.org/2020,41312)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2020 - 6 StR 241/20 (https://dejure.org/2020,41312)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - 6 StR 241/20 (https://dejure.org/2020,41312)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung des Gerichts zum Vorsatz in Bezug auf die objektiv vorliegende körperlich schwere Misshandlung durch den Treppensturz der hochbetagten Geschädigten i.R.e. Handtaschenraubes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 3a
    Beweiswürdigung des Gerichts zum Vorsatz in Bezug auf die objektiv vorliegende körperlich schwere Misshandlung durch den Treppensturz der hochbetagten Geschädigten i.R.e. Handtaschenraubes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - 6 StR 241/20
    Sie ist lückenhaft (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 387; Beschluss vom 14. März 2012 - 5 StR 8/12, NStZ-RR 2013, 21, 22).
  • BGH, 04.09.1996 - 2 StR 320/96

    Annahme einer das Leben gefährdenden Behandlung bei Möglichkeit der Herbeiführung

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - 6 StR 241/20
    Dafür ist erforderlich, dass die Art der Behandlung nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 4. September 1996 - 2 StR 320/96, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 8 mwN).
  • BGH, 19.04.2016 - 5 StR 498/15

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei der Ablehnung des Tötungseventualvorsatzes

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - 6 StR 241/20
    Bei einem Täter, der sich über die Konsequenzen seines gefährlichen Tuns "wenig Gedanken macht", mithin insoweit gleichgültig handelt, drängt sich auch die Annahme des voluntativen Vorsatzelements auf (st. Rspr., vgl. z.B. BGH, Urteile vom 19. April 2016 - 5 StR 498/15, NStZ-RR 2016, 204, 205; vom 11. Oktober 2016 - 1 StR 248/16, NStZ 2017, 25, 26, jeweils mwN).
  • BGH, 11.10.2016 - 1 StR 248/16

    Überspannte Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatgerichts bei der

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - 6 StR 241/20
    Bei einem Täter, der sich über die Konsequenzen seines gefährlichen Tuns "wenig Gedanken macht", mithin insoweit gleichgültig handelt, drängt sich auch die Annahme des voluntativen Vorsatzelements auf (st. Rspr., vgl. z.B. BGH, Urteile vom 19. April 2016 - 5 StR 498/15, NStZ-RR 2016, 204, 205; vom 11. Oktober 2016 - 1 StR 248/16, NStZ 2017, 25, 26, jeweils mwN).
  • BGH, 20.08.2013 - 5 StR 248/13

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Rückgabe der Asservate als bestimmender

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - 6 StR 241/20
    b) Entgegen dem angefochtenen Urteil (UA S. 31) darf dem in Deutschland hafterfahrenen Angeklagten die erlittene Untersuchungshaft nicht strafmildernd zugutegehalten werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 20. August 2013 - 5 StR 248/13, NStZ-RR 2014, 106 mwN).
  • BGH, 11.04.2018 - 2 StR 436/17

    Unbegründetheit einer Revision mangels Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - 6 StR 241/20
    Dies liegt bei dem durch den Angeklagten verursachten Treppensturz der hochbetagten Nebenklägerin sowie deren hierdurch erlittenen schweren Verletzungen nicht fern (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2018 - 2 StR 436/17 Rn. 12).
  • BGH, 14.03.2012 - 5 StR 8/12

    Beweiswürdigung (Widerspruchsfreiheit; Lückenhaftigkeit); Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - 6 StR 241/20
    Sie ist lückenhaft (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 387; Beschluss vom 14. März 2012 - 5 StR 8/12, NStZ-RR 2013, 21, 22).
  • LG Saarbrücken, 31.03.2023 - 3 KLs 35/22

    Verwendung gefährlichen Werkzeugs bei K.O.-Tropfen

    Dafür ist erforderlich, dass die Art der Behandlung nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urt. v. 2.12.2020 - 6 StR 241/20, BeckRS 2020, 35350 mwN; Fischer, StGB, 70. Aufl. 2023, § 224 Rn. 27 mwN).
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