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BGH, 03.04.1992 - 1 StR 125/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Versicherungsbetrug - Versicherungsfall - Vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalls - Gesamthänder - Schuldumfang
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 265
Schuldumfang bei Versicherungsbetrug - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1992, 437
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.07.1987 - 1 StR 290/87
Abänderung des Schuldausspruchs durch Verringerung des Schuldumfangs - …
Auszug aus BGH, 03.04.1992 - 1 StR 125/92
B r u c h t e i l im Eigentum eines nicht tatbeteiligten Miteigentümers steht (vgl. hierzu BGHR StGB § 265 Abs. 1 Betrugsabsicht 1) - die Versicherung eine Leistung erbringen sollte, zu der sie nicht einmal teilweise verpflichtet war.
- BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98
Brandstiftung und Versicherungsbetrug
Entweder war dies der Angeklagte persönlich, oder er handelte als (einziger) persönlich haftender Gesellschafter der Kommanditgesellschaft: bei Gesamthandsverhältnissen führt bereits die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles durch einen Gesamthänder zum - vollständigen - Ausschluß der Zahlungspflicht des Versicherer gemäß § 61 VVG (BGH NStZ 1992, 437; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1995 1 StR 606/95;… Tiedemann in LK 11. Aufl. § 265 Rdn. 29), so daß die in § 263 StGB vorausgesetzte Absicht nicht fraglich ist.