(1) Wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseite schafft oder einem anderen überläßt, um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 263 mit Strafe bedroht ist.
mißbrauch § 265aErschleichen von Leistungen § 265bKreditbetrug § 265cSportwettbetrug § 265dManipulation von berufssportlichen Wettbewerben § 265eBesonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben § 266Untreue § 266aVorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt § 266bMißbrauch von Scheck- und Kreditkarten
Rechtsprechung zu § 265 StGB
207 Entscheidungen zu § 265 StGB in unserer Datenbank:
- BayObLG, 27.05.2020 - 205 StRR 2332/19
Voraussetzungen des Erschleichens von Leistungen bei übertragbarem Fahrschein
- KG, 15.01.2013 - 121 Ss 113/12
Fahren ohne Mitführen der Monatskarte
- OLG Hamm, 27.09.2018 - 27 W 93/18
Anforderungen an die Versicherung des Geschäftsführers aus Anlass der Anmeldung ...
- BGH, 28.06.2022 - II ZB 8/22
Eintragung einer Gesellschaft ins Handelsregister bei unterlassener Versicherung ...
- BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14
Unterbliebener Hinweis auf die mögliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ...
- BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09
Besonders schwere Brandstiftung (Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung; ...
Zum selben Verfahren:
- LG Itzehoe, 12.03.2009 - Jug 3 KLs 19/08
Vorlagebeschluss; Richtervorlage; konkrete Normenkontrolle; Schuldprinzip; ...
- LG Itzehoe, 12.03.2009 - Jug 3 KLs 19/08
- BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98
Verfolgungsverjährung; Versicherungsbetrug; Versicherungsmißbrauch, Lex mitior; ...
- VG Frankfurt/Main, 19.11.2014 - 2 K 338/14
Ordnungsgelder des Sanktionsausschusses der Frankfurter Wertpapierbörse gegen ...
- BGH, 03.05.1993 - 5 StR 688/92
Gemeingefahr - Allgemeiner sozialer Schaden - Versicherung - Schutzbereich - ...
§ 265 StGB in Nachschlagewerken
- § 265 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Versicherungsbetrug
Versicherungsmissbrauch
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 265 StGB:
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Allgemeiner Teil
- Schadensversicherung
- Allgemeine Vorschriften
- § 81 (Herbeiführung des Versicherungsfalles)