(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
mißbrauch § 265aErschleichen von Leistungen § 265bKreditbetrug § 265cSportwettbetrug § 265dManipulation von berufssportlichen Wettbewerben § 265eBesonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben § 266Untreue § 266aVorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt § 266bMißbrauch von Scheck- und Kreditkarten
Rechtsprechung zu § 265a StGB
254 Entscheidungen zu § 265a StGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18
Kurze Freiheitsstrafe bei Leistungserschleichung
- KG, 15.01.2013 - 121 Ss 113/12
Fahren ohne Mitführen der Monatskarte
- BayObLG, 27.05.2020 - 205 StRR 2332/19
Voraussetzungen des Erschleichens von Leistungen bei übertragbarem Fahrschein
- OLG Köln, 02.09.2015 - 1 RVs 118/15
Fahren ohne Fahrschein bleibt auch bei Tragen einer Mütze mit Aufschrift "Ich ...
Zum selben Verfahren:
- LG Bonn, 04.02.2015 - 26 Ns 38/14
Bekennender Schwarzfahrer verurteilt
- LG Bonn, 04.02.2015 - 26 Ns 38/14
- OLG Köln, 03.11.2015 - 1 RVs 166/15
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Leistungserschleichung
- BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
Auslegung des Erschleichens einer Beförderungsleistung (Analogieverbot; ...
- AG Köln, 07.04.2017 - 71 IK 175/15
Forderungsanmeldung; Deliktsforderung; Zurückweisung; Beförderungserschleichung; ...
- AG Eschwege, 21.11.2013 - 71 Cs 9621 Js 14035/13
Schwarzfahren mit Zettelankündigung - kein Erschleichen von Leistungen
- AG München, 05.08.2019 - 843 Ls 245 Js 120536/19
Reuiger Jurastudent: Verfahren wegen räuberischer Erpressung wird nach ...
§ 265a StGB in Nachschlagewerken
- § 265a StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Erschleichen von Leistungen
Querverweise
Auf § 265a StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Verfahrensvorschriften
- Zuständigkeiten
- § 72 (Beteiligungserfordernisse)
Redaktionelle Querverweise zu § 265a StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Sprachgebrauch
- § 11 I Nr. 9 (Personen- und Sachbegriffe)