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   BGH, 03.08.1978 - 4 StR 397/78   

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https://dejure.org/1978,882
BGH, 03.08.1978 - 4 StR 397/78 (https://dejure.org/1978,882)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1978 - 4 StR 397/78 (https://dejure.org/1978,882)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1978 - 4 StR 397/78 (https://dejure.org/1978,882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eingriff in den Straßenverkehr in der Absicht eine andere Straftat zu verdecken - Trunkenheit im Verkehr als eine andere Straftat - Annahme einer Ordnungswidrigkeit mangels hinreichender Anhaltspunkte für eine relative Fahruntüchtigkeit - Abgrenzung der Straftaten von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 315 b Abs. 3, § 315 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 93
  • NJW 1978, 2518
  • MDR 1978, 943
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.02.1958 - 2 StR 64/58
    Auszug aus BGH, 03.08.1978 - 4 StR 397/78
    So reicht es aus, wenn er mit dem Zufahren auf den kontrollierenden Beamten eine (nur) vermeintliche Straftat verdecken will (BGHSt 11, 226 ff zu § 211 Abs. 2 StGB unter Ablehnung der gegenteiligen Auffassung in OGHSt 1, 74, 78; 1, 190, 197; vgl. auch das bereits angeführte Schrifttum).
  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des

    Auszug aus BGH, 03.08.1978 - 4 StR 397/78
    Zu seinen Gunsten ist deshalb nicht auszuschließen, daß der Grenzwert von 1, 3 %o für die absolute Fahruntüchtigkeit (vgl. BGHSt 21, 157) nicht erreicht war.
  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 166/74

    Verurteilung wegen fortgesetzter gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr -

    Auszug aus BGH, 03.08.1978 - 4 StR 397/78
    Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 28. Mai 1974 - 4 StR 166/74 - (VRS 47, 268; DRiZ 1974, 352 unter 10) ausgesprochen.
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 361/17

    Verdeckungsmord (Verdeckungsabsicht bei Eventualvorsatz); Eventualvorsatz

    Nachvollziehbare Feststellungen zur Verdeckung einer Trunkenheitsfahrt, wovon das Landgericht auszugehen scheint, oder jedenfalls der Vorstellung des Angeklagten vom Vorliegen einer solchen Straftat (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 1978 - 4 StR 397/78, BGHSt 28, 93, 95) hat das Landgericht nicht getroffen.

    Das Vorliegen oder die Vorstellung lediglich einer Ordnungswidrigkeit würde für die Annahme des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht nicht ausreichen (BGH, Urteil vom 3. August 1978 aaO; Beschluss vom 2. Juli 2004 - 2 StR 174/04, NStZ-RR 2004, 333 (Ls)).

  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

    Die Ermöglichungsabsicht umfaßt auch in anderen Tatbeständen den Betrug zum Nachteil einer Versicherung: So verhält es sich bei dem - an § 211 Abs. 2 StGB angelehnten (BGHSt 28, 93, 94 f.) - § 315 Abs. 3 Nr. 1 b StGB (BGH NStZ 1992, 182, 183; 1995, 31; NJW 1999, 3132, 3133) und dem durch das 6. StrRG eingefügten § 306 b Abs. 2 Nr. 2 StGB (BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, zum Abdruck in BGHSt bestimmt = NJW 2000, 226; BGH StV 2000, 136, 137; BGH, Beschluß vom 15. März 2000 - 3 StR 597/99; ablehnend Schlothauer StV 2000, 138).
  • BGH, 10.12.1981 - 4 StR 564/81

    Zulässigkeit der Beschränkung der Ablehnung einer besonderen Absicht auf den

    Die neue Strafkammer wird die in der Entscheidung BGHSt 28, 93 [BGH 03.08.1978 - 4 StR 397/78] niedergelegten Rechtsgrundsätze zu beachten haben (vgl. BGH bei Hürxthal DRiZ 1979, 150 unter 17).
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