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   BGH, 03.11.2017 - 3 StR 293/17   

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https://dejure.org/2017,47764
BGH, 03.11.2017 - 3 StR 293/17 (https://dejure.org/2017,47764)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2017 - 3 StR 293/17 (https://dejure.org/2017,47764)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2017 - 3 StR 293/17 (https://dejure.org/2017,47764)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 4 S. 2 StGB; § 244a StGB; § 261 StPO; § 354 StPO
    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung; fehlende Entscheidung über den Maßstab einer im Ausland erlittenen Freiheitsstrafe (Nachholung durch Revisionsgericht); Prüfung eines minder schweren Falles beim schweren Bandendiebstahl (Gesamtbewertung aller ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 244a Abs. 1 Alt. 1 und 2 StGB, § 261 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung einer erlittenen Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 auf die erkannte Gesamtfreiheitsstrafe; Nachholung der Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung einer erlittenen Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 auf die erkannte Gesamtfreiheitsstrafe; Nachholung der Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs

  • rechtsportal.de

    Anrechnung einer erlittenen Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 auf die erkannte Gesamtfreiheitsstrafe; Nachholung der Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der minder schwere Fall - und die Gesamtbewertung aller strafzumessungsrelevanten Umstände

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.07.2003 - 5 StR 162/03

    Anrechnung im Ausland erlittener Freiheitsentziehung (Tenorierung; Anrechnung

    Auszug aus BGH, 03.11.2017 - 3 StR 293/17
    Diese Entscheidung muss in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, juris Rn. 2).

    Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, juris Rn. 2; vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).

  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 86/16

    Kriminelle Vereinigung (einschränkende Auslegung; Schutzzweck der Norm;

    Auszug aus BGH, 03.11.2017 - 3 StR 293/17
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze verstößt oder gesicherten Erfahrungssätzen widerspricht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 86/16, juris Rn. 11).
  • BGH, 24.06.2014 - 3 StR 168/14

    Schwere Körperverletzung (Begriff der "Lähmung"; Erfordernis der Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 03.11.2017 - 3 StR 293/17
    Die Prüfung, ob ein minder schwerer Fall - hier im Sinne des § 244a Abs. 2 StGB - vorliegt, erfordert eine Gesamtbewertung aller strafzumessungsrelevanten Umstände (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 471/07, NStZ 2008, 338; vom 25. November 2008 - 3 StR 484/08, NStZ-RR 2009, 139; zur Prüfungsreihenfolge, falls auch ein gesetzlich vertypter Strafmilderungsgrund vorliegt, vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 3 StR 168/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 05.12.2007 - 5 StR 471/07

    Strafzumessung bei einem versuchten "Mitnahmesuizid" zulasten des eigenen

    Auszug aus BGH, 03.11.2017 - 3 StR 293/17
    Die Prüfung, ob ein minder schwerer Fall - hier im Sinne des § 244a Abs. 2 StGB - vorliegt, erfordert eine Gesamtbewertung aller strafzumessungsrelevanten Umstände (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 471/07, NStZ 2008, 338; vom 25. November 2008 - 3 StR 484/08, NStZ-RR 2009, 139; zur Prüfungsreihenfolge, falls auch ein gesetzlich vertypter Strafmilderungsgrund vorliegt, vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 3 StR 168/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 25.11.2008 - 3 StR 484/08

    Totschlag in einem minder schweren Fall (Gesamtbewertung aller Umstände)

    Auszug aus BGH, 03.11.2017 - 3 StR 293/17
    Die Prüfung, ob ein minder schwerer Fall - hier im Sinne des § 244a Abs. 2 StGB - vorliegt, erfordert eine Gesamtbewertung aller strafzumessungsrelevanten Umstände (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 471/07, NStZ 2008, 338; vom 25. November 2008 - 3 StR 484/08, NStZ-RR 2009, 139; zur Prüfungsreihenfolge, falls auch ein gesetzlich vertypter Strafmilderungsgrund vorliegt, vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 3 StR 168/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 255/09

    Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für erlittene Freiheitsentziehung durch das

    Auszug aus BGH, 03.11.2017 - 3 StR 293/17
    Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, juris Rn. 2; vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
  • BGH, 07.03.2018 - 2 StR 559/17

    Täterschaft (Mittäterschaft: Maßstab); Anrechnung (Anrechnungsmaßstab für eine in

    Dies muss auch in der Urteilsformel zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 1 StR 247/14, BGHR StGB § 51 Abs. 4 Anrechnung 7; Beschluss vom 3. November 2017 - 3 StR 293/17).
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