Rechtsprechung
BGH, 03.11.2017 - 3 StR 371/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB
Betrug (Vermögensschaden beim Finanzierungsleasing; Eingehungsbetrug; Kaufpreiszahlung; wirtschaftlich und rechtlich aufeinander bezogene Geschäfte; Dreiecksverhältnis; Leasingnehmer; Leasinggeber; Leasingraten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 263 Abs 1 StGB
Betrügerisches Finanzierungsleasing: Feststellung von Täuschung und Vermögensschaden bei angeblicher Lieferung neuer Telefonanlagen sowie des Vermögensschadens beim Leasinggeber bei Zahlungen der Leasingnehmer - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Täuschung des Leasinggebers über die Lieferung neuer Telefonanlagen beim Finanzierungsleasing; Leasingtypisches Dreiecksverhältnis mit zwei verschiedenen Leistungsbeziehungen
- rewis.io
Betrügerisches Finanzierungsleasing: Feststellung von Täuschung und Vermögensschaden bei angeblicher Lieferung neuer Telefonanlagen sowie des Vermögensschadens beim Leasinggeber bei Zahlungen der Leasingnehmer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Täuschung des Leasinggebers über die Lieferung neuer Telefonanlagen beim Finanzierungsleasing; Leasingtypisches Dreiecksverhältnis mit zwei verschiedenen Leistungsbeziehungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§§ 263, 267 StGB
Vermögensschaden eines Leasinggebers trotz Zahlungen des Leasingnehmers
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 03.04.2017 - 21 KLs 3/15
- BGH, 03.11.2017 - 3 StR 371/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 77
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.03.2017 - 1 StR 350/16
Betrug: Vorliegen eines Vermögensschadens bei "Sale-and-lease-back-Geschäft"
Auszug aus BGH, 03.11.2017 - 3 StR 371/17
Zwar sind bei einem Betrug, bei dem der Geschädigte zum Abschluss eines Vertrags verleitet wird, bei der für die Schadensbestimmung erforderlichen Gesamtsaldierung der Geldwert des erworbenen Anspruchs gegen den Vertragspartner und der Geldwert der eingegangenen Verpflichtung miteinander zu vergleichen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - 1 StR 350/16, NStZ 2017, 413, 414 mwN).Dieses leasingtypische Dreiecksverhältnis mit zwei verschiedenen Leistungsbeziehungen ist auch bei der strafrechtlichen Beurteilung zu beachten (BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - 1 StR 350/16, NStZ 2017, 413, 414 f. mwN).
- BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 178/13
Kraftfahrzeugleasing im sog. Eintrittsmodell: Wegfall der Bindung durch den …
Auszug aus BGH, 03.11.2017 - 3 StR 371/17
Der Umstand, dass es sich bei den vorliegenden Leasing- und Kaufgeschäften um wirtschaftlich und rechtlich aufeinander bezogene Geschäfte handelte, führt zu keiner anderen Bewertung: Zwischen der P., den Leasinggesellschaften und den Kunden bestand durch die jeweiligen Vertragsschlüsse ein Dreiecksverhältnis, bei dem die Leasinggesellschaften mit der P. und damit einem vom Leasingnehmer unterschiedlichen Verkäufer jeweils einen Kaufvertrag schlossen, um den Leasinggegenstand zu erwerben, den sie benötigten, um ihre durch die Leasingverträge mit den Kunden begründeten Gebrauchsüberlassungspflichten erfüllen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - VIII ZR 178/13, NJW 2014, 1519, 1520).