(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption vom 20.11.2015
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
26.11.2015 | Gesetz zur Bekämpfung der Korruption | 20.11.2015 |
unterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung § 275Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen; Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen § 276Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen § 276aAufenthalts-
rechtliche Papiere; Fahrzeugpapiere § 277Unbefugtes Ausstellen von Gesundheits-
zeugnissen § 278Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse § 279Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse § 280(weggefallen) § 281Mißbrauch von Ausweispapieren § 282Einziehung
Rechtsprechung zu § 267 StGB
1.755 Entscheidungen zu § 267 StGB in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 08.03.2022 - 1 Ws 33/22 Corona
Gefälschtes Impfbuch, Urkundenfälschung, Sperrwirkung, OLG Stuttgart
- OLG Hamburg, 27.01.2022 - 1 Ws 114/21 Corona
Corona, Fälschung von Impfausweisen, Sperrwirkung, Urkundenfälschung
- LG Würzburg, 24.01.2022 - 1 Qs 18/22 Corona
Gefälschter Impfausweis - Neufassung der §§ 277 ff StGB; Verschaffen vor / ...
- BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20
Nebeneinander strafrechtlicher Sanktionen: Eine Geldstrafe soll belasten, nicht ...
- LG Ingolstadt, 07.04.2022 - 2 Qs 40/22 Corona
Gebrauchen gefälschter Impfnachweise gegenüber Privaten ist (auch nach altem ...
- OLG Bamberg, 17.01.2022 - 1 Ws 732/21 Corona
Voraussetzungen für Einordnung eines Impfausweises als Gesundheitszeugnis
- LG Hamburg, 01.03.2022 - 634 KLs 8/21
- LG Lüneburg, 28.01.2022 - 111 Qs 5/22 Corona
Fälschung von Gesundheitszeugnissen
- LG Hechingen, 13.12.2021 - 3 Qs 77/21 Corona
Gefälschter Impfausweis in der Apotheke vorgelegt ... - Corona-Virus
- LG Heilbronn, 11.01.2022 - 1 Qs 95/21 Corona
Corona, Durchsuchung, Anfangsverdacht, gefälschte Impfausweise
§ 267 StGB in Nachschlagewerken
- § 267 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Urkundsdelikt
Urkundenfälschung
Querverweise
Auf § 267 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Erbunwürdigkeit
- § 2339 (Gründe für Erbunwürdigkeit)
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Erbrecht
- Erbunwürdigkeit
- § 2339
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- § 100a (Telekommunikationsüberwachung)
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Verfahrensvorschriften
- Zuständigkeiten
- § 72 (Beteiligungserfordernisse)
Redaktionelle Querverweise zu § 267 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- III. - Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 22a (Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen) (zu §§ 267 ff)