(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unrichtigem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unrichtig ausstellt.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22.11.2021
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 24.11.2021 | Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite | 22.11.2021 |
unterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung § 275Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen; Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen § 276Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen § 276aAufenthalts-
rechtliche Papiere; Fahrzeugpapiere § 277Unbefugtes Ausstellen von Gesundheits-
zeugnissen § 278Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse § 279Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse § 280(weggefallen) § 281Mißbrauch von Ausweispapieren § 282Einziehung
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Rechtsprechung zu § 278 StGB
172 Entscheidungen zu § 278 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 19.08.2026 - 6 StR 40/25 Corona
Änderung des Schuldspruchs auf Revision des angeklagten Privatarztes durch ...
- LG Mannheim, 16.07.2024 - E 12 NBs 206 Js 18707/23 Corona
Auch Anstiftung zum Ausstellen falscher Maskenatteste strafbar
- OLG Celle, 09.04.2024 - 2 ORs 29/24
Impfunfähigkeitsbescheinigung: Auch ein richtiges Gesundheitszeugnis kann ...
- BGH, 11.09.2024 - 4 StR 75/24 Corona
Unrichtige Dokumentation einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 ...
Zum selben Verfahren:
- LG Bochum, 29.06.2023 - 12 KLs 6/23 Corona
"Schein-Impfungen": Haftstrafe für Recklinghäuser Arzt
- LG Bochum, 21.09.2023 - 12 KLs 34/22 Corona
400 falsche Impfnachweise: Arzt verurteilt
- LG Bochum, 29.06.2023 - 12 KLs 6/23 Corona
- BGH, 27.08.2025 - 5 StR 130/25 Corona
Verurteilung einer Ärztin wegen Ausstellens von Gefälligkeitsattesten während der ...
- OLG Köln, 16.12.2020 - 5 U 39/20
Behandlungsvertrag zwischen Hausarzt und Patient: Keine Schutzwirkung für die ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 06.04.2020 - 5 U 175/19
Vertrag über eine kosmetische Haarentfernung als Dienstvertrag
§ 278 StGB in Nachschlagewerken
- § 278 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Urkundsdelikt
Querverweise
Auf § 278 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Urkundenfälschung
- § 279 (Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse)