Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22.11.2021
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 24.11.2021 | Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite | 22.11.2021 |
unterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung § 275Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen; Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen § 276Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen § 276aAufenthalts-
rechtliche Papiere; Fahrzeugpapiere § 277Unbefugtes Ausstellen von Gesundheits-
zeugnissen § 278Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse § 279Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse § 280(weggefallen) § 281Mißbrauch von Ausweispapieren § 282Einziehung
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Rechtsprechung zu § 279 StGB
105 Entscheidungen zu § 279 StGB in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 26.07.2022 - 2 Rv 21 Ss 262/22 Corona
Vorlagefrage an BGH zur Sperrwirkung bei Vorlage eines Impfausweises mit ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 13.07.2023 - 1 StR 286/22 Corona
Abweichungsvorlage; Urkundenfälschung (keine Sperrwirkung des unbefugten oder ...
- BGH, 13.07.2023 - 1 StR 286/22 Corona
- BayObLG, 18.07.2022 - 203 StRR 179/22 Corona
Kein Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses zur Befreiung von der ...
Zum selben Verfahren:
- AG Neumarkt/Oberpfalz, 11.05.2021 - 20 Cs 409 Js 50380/21 Corona
Coronavirus, SARS-CoV-2, Hauptverhandlung, Attest, Angeklagte, Arzt, ...
- LG Nürnberg-Fürth, 05.10.2021 - 14 Ns 409 Js 50380/21 Corona
Kein unrichtiges Gesundheitszeugnis
- AG Neumarkt/Oberpfalz, 11.05.2021 - 20 Cs 409 Js 50380/21 Corona
- OLG Zweibrücken, 26.06.2023 - 1 OLG 2 Ss 33/22 Corona
Verwendung einer "gefälschten" Corona-Impfbescheinigung ist eine strafbare ...
- OLG Stuttgart, 08.03.2022 - 1 Ws 33/22 Corona
Vorlage eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke
Zum selben Verfahren:
- BGH, 12.07.2023 - 1 StR 260/22 Corona
Urkundenfälschung (keine Sperrwirkung des unberechtigten oder unrichtigen ...
- BGH, 12.07.2023 - 1 StR 260/22 Corona
- OLG Celle, 09.04.2024 - 2 ORs 29/24
Impfunfähigkeitsbescheinigung: Auch ein richtiges Gesundheitszeugnis kann ...
- BGH, 10.11.2022 - 5 StR 283/22 Corona
Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen auch nach altem Recht strafbar
§ 279 StGB in Nachschlagewerken
- § 279 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Urkundsdelikt
Querverweise
Auf § 279 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Urkundenfälschung
- § 282 (Einziehung)
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Verfahrensvorschriften
- Zuständigkeiten
- § 72 (Beteiligungserfordernisse)