(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unbefugtem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unbefugt ausstellt.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22.11.2021
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
24.11.2021 | Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite | 22.11.2021 |
unterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung § 275Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen; Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen § 276Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen § 276aAufenthalts-
rechtliche Papiere; Fahrzeugpapiere § 277Unbefugtes Ausstellen von Gesundheits-
zeugnissen § 278Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse § 279Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse § 280(weggefallen) § 281Mißbrauch von Ausweispapieren § 282Einziehung
Rechtsprechung zu § 277 StGB
50 Entscheidungen zu § 277 StGB in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 08.03.2022 - 1 Ws 33/22 Corona
Gefälschtes Impfbuch, Urkundenfälschung, Sperrwirkung, OLG Stuttgart
- LG Würzburg, 24.01.2022 - 1 Qs 18/22 Corona
Gefälschter Impfausweis - Neufassung der §§ 277 ff StGB; Verschaffen vor / ...
- OLG Hamburg, 27.01.2022 - 1 Ws 114/21 Corona
Corona, Fälschung von Impfausweisen, Sperrwirkung, Urkundenfälschung
- LG Ingolstadt, 07.04.2022 - 2 Qs 40/22 Corona
Gebrauchen gefälschter Impfnachweise gegenüber Privaten ist (auch nach altem ...
- LG Hamburg, 01.03.2022 - 634 KLs 8/21
- OLG Bamberg, 17.01.2022 - 1 Ws 732/21 Corona
Voraussetzungen für Einordnung eines Impfausweises als Gesundheitszeugnis
- LG Lüneburg, 28.01.2022 - 111 Qs 5/22 Corona
Fälschung von Gesundheitszeugnissen
- LG Paderborn, 01.12.2021 - 5 Qs 33/21 Corona
Corona, Impfausweis, Gesundheitszeugnis, Vorlage, digitales Impfzertifikat
- AG Zossen, 12.04.2022 - 134 Ds 482 Js 47926/21 Corona
Corona, gefälschter Impfpass, Vorlage, Apotheke, Strafbarkeit, alte Rechtslage
- LG Hechingen, 13.12.2021 - 3 Qs 77/21 Corona
Gefälschter Impfausweis in der Apotheke vorgelegt ... - Corona-Virus
§ 277 StGB in Nachschlagewerken
- § 277 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Urkundsdelikt
Querverweise
Auf § 277 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Urkundenfälschung
- § 279 (Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse)