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   BGH, 03.12.2014 - 4 StR 335/14   

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https://dejure.org/2014,42102
BGH, 03.12.2014 - 4 StR 335/14 (https://dejure.org/2014,42102)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2014 - 4 StR 335/14 (https://dejure.org/2014,42102)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2014 - 4 StR 335/14 (https://dejure.org/2014,42102)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge bei erneuter und wirksamer Urteilszustellung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 22a Abs. 1 KWKG, § 22a Abs. 1 Nr. 6 KWKG, § 22a Abs. 1 Nr. 4 KWKG, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte tatrichterliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses zwischen den verschiedenen Verstößen gegen § 22a Abs. 1 KWKG

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge bei erneuter und wirksamer Urteilszustellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlerhafte tatrichterliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses zwischen den verschiedenen Verstößen gegen § 22a Abs. 1 KWKG

  • rechtsportal.de

    KWKG § 22a Abs. 1
    Fehlerhafte tatrichterliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses zwischen den verschiedenen Verstößen gegen § 22a Abs. 1 KWKG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 188
  • StV 2015, 208
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.07.2009 - 2 StR 173/09

    Konkurrenz zwischen der unerlaubten sonstigen Ausübung der tatsächlichen Gewalt

    Auszug aus BGH, 03.12.2014 - 4 StR 335/14
    Bei der Tatbestandsvariante in § 22a Abs. 1 Nr. 6 KWKG handelt es sich - wie sich bereits aus dem Wortlaut ("sonst") ergibt - um einen Auffangtatbestand, der hinter den spezielleren Erscheinungsformen des Ausübens der tatsächlichen Gewalt, wie hier der Ein- und Ausfuhr gemäß § 22a Abs. 1 Nr. 4 KWKG, zurücktritt (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 2 StR 173/09; Erbs/Kohlhaas-Lampe, Strafrechtliche Nebengesetze, § 22a KrWaffG Rn. 27 (Stand: Februar 2010); MüKo-StGB/Heinrich, 2. Aufl., § 22a KrWaffG Rn. 106 mwN).
  • BGH, 20.04.2021 - AK 30/21

    Strafbare Beteiligung an Aktivitäten des Islamischen Staates: Voraussetzungen

    Es ist daher im Sinne eines dringenden Tatverdachts von einem Erwerb der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen ohne Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKG) in drei Fällen und nicht - wie im Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 19. Februar 2021 angenommen - von der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über solche (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a KrWaffKG) auszugehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2014 - 4 StR 335/14, juris; vom 22. Juli 2009 - 2 StR 173/09, juris; MüKoStGB/Heinrich, 3. Aufl., § 22a KrWaffKG Rn. 71).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2021 - 2 OJs 29/20

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung ("IS") einer

    Sie hat daher die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen ohne Genehmigung nach § 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKG in zwei Fällen erworben (vgl. zum Erwerb: BGH, Beschlüsse vom 20. April 2021 - AK 30/21, StV 2021, 575 f.; vom 3. Dezember 2014 - 4 StR 335/14, juris; vom 22. Juli 2009 - 2 StR 173/09, juris; MüKo-StGB/Heinrich, 3. Aufl., § 22a KrWaffKG Rn. 71).
  • BGH, 09.06.2021 - 4 StR 523/20

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Sollte der Tatrichter erneut eine Verurteilung des Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in Betracht ziehen, wird darauf hingewiesen, dass die Tatbestandsvariante des unerlaubten Ausübens der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe (§ 22a Abs. 1 Nr. 6a) KrWaffKontrG) ein Auffangtatbestand ist, der hinter den spezielleren Erscheinungsformen des unerlaubten Erwerbs und der unerlaubten Beförderung einer Kriegswaffe i.S.v. § 22a Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 KrWaffKontrG zurücktritt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2014 - 4 StR 335/14, NStZ-RR 2015, 188; vom 10. März 2011 - 2 StR 49/11 Rn. 4).
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