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   BGH, 04.05.2022 - 6 StR 155/22   

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https://dejure.org/2022,11054
BGH, 04.05.2022 - 6 StR 155/22 (https://dejure.org/2022,11054)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2022 - 6 StR 155/22 (https://dejure.org/2022,11054)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2022 - 6 StR 155/22 (https://dejure.org/2022,11054)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB
    Grundsätze der Strafzumessung (zulässiges Verteidigungsverhalten; keine strafschärfende Berücksichtigung: Selbststellen des Angeklagten nach Auffinden von Beweismitteln, Angabe günstigerer Sachverhaltsvariante)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Zulässiges Verteidigungsverhalten - Keine strafschärfende Bewertung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 485
  • StV 2023, 172
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung von Sicherungsverwahrung (keine hang- oder

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - 6 StR 155/22
    Ebenso wenig ist der Angeklagte der Wahrheit verpflichtet, so dass es ihm freisteht, sich zu verteidigen, indem er die Täterschaft leugnet oder eine ihm günstigere Sachverhaltsvariante behauptet, etwa von einer unbekannten Person zur Tatausführung gezwungen worden zu sein (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 451/13, NStZ-RR 2014, 107; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 675).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - 6 StR 155/22
    Die Ausführungen des Landgerichts können nicht als missverständliche Formulierungen interpretiert werden, durch die lediglich eine gewisse Relativierung des dem Geständnis des Angeklagten zukommenden strafmildernden Gewichts zum Ausdruck gebracht werden sollte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349 f.).
  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73

    Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - 6 StR 155/22
    Da ein Angeklagter sich im Verfahren nicht selbst zu belasten braucht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1974 - 1 StR 366/73, BGHSt 25, 325, 331 mwN), darf nicht erschwerend gewichtet werden, wenn er sich nach der Tat nicht oder erst zu einem Zeitpunkt stellt, in dem bereits ihn belastende Beweismittel aufgefunden wurden.
  • OLG Stuttgart, 09.06.2022 - 4 Rv 26 Ss 173/22

    Corona, Coronatestzelt, Anzünden, gemeinschädliche Sachbeschädigung

    Vielmehr lassen die Ausführungen im Urteil deutlich erkennen, dass das Amtsgericht gerade der trotz des Einschreitens der Zeugin fortgesetzten Tatbegehung maßgebliche strafschärfende Bedeutung beigemessen hat, was sich schon daran zeigt, dass es diesen Gesichtspunkt noch vor den Tatfolgen wie etwa der Schadenshöhe als Straferschwerungsgrund angeführt und dadurch hervorgehoben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2022 - 6 StR 155/22).
  • BGH, 18.10.2022 - 6 StR 396/22

    Misshandlung von Schutzbefohlenen; Vergewaltigung; Grundsätze der Strafzumessung

    Der Angeklagte ist nicht der Wahrheit verpflichtet, so dass es ihm freisteht, sich zu verteidigen, indem er die Täterschaft leugnet oder eine ihm günstigere Sachverhaltsvariante behauptet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2021 - 3 StR 411/21 mwN; vom 4. Mai 2022 - 6 StR 155/22; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 675).
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