Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
2. Titel - Strafbemessung (§§ 46 - 51) |
(1) 1Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. 2Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) 1Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. 2Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30.03.2021
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
03.04.2021 | Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität | 30.03.2021 | |
01.08.2015 | Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages | 12.06.2015 |
Ausgleich, Schadens-
wiedergutmachung § 46bHilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten § 47Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen § 48(weggefallen) § 49Besondere gesetzliche Milderungsgründe § 50Zusammentreffen von Milderungsgründen § 51Anrechnung
Rechtsprechung zu § 46 StGB
5.864 Entscheidungen zu § 46 StGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 10.03.2022 - 4 RVs 2/22
Fahrverbot, Dauer, Zeitablauf, Einstellung, Behinderung von Hilfeleistenden
- BGH, 22.03.2022 - 1 StR 455/21
Sexualdelikt zum Nachteil einer 11-jährigen Schülerin in München muss ...
- BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20
Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr - und der Vorteil großen ...
- BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21
Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt
- BGH, 10.01.2018 - 2 StR 150/15
Strafzumessung (Tötungsabsicht als strafschärfender Umstand: gebotene ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 01.06.2016 - 2 StR 150/15
Anfrageverfahren; Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Absicht ...
- BGH, 01.06.2016 - 2 StR 150/15
- BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 29.10.2015 - 3 StR 342/15
Anfrageverfahren; Berücksichtigung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und ...
- BGH, 14.06.2016 - 2 ARs 67/16
Anfrageverfahren; Berücksichtigung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und ...
- BGH, 17.11.2016 - 3 StR 342/15
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Berücksichtigung des Abstands ...
- BGH, 29.10.2015 - 3 StR 342/15
§ 46 StGB in Nachschlagewerken
- § 46 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Gesinnungsstrafrecht
Strafzumessung (Deutschland)
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 46 StGB:
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Das Zentralregister
- Rechtswirkungen der Tilgung
- § 51 I (Verwertungsverbot) (zu § 46 II)