Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
2. Titel - Strafbemessung (§§ 46 - 51) |
(1) Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten verhängt das Gericht nur, wenn besondere Umstände, die in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die Verhängung einer Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich machen.
(2) 1Droht das Gesetz keine Geldstrafe an und kommt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder darüber nicht in Betracht, so verhängt das Gericht eine Geldstrafe, wenn nicht die Verhängung einer Freiheitsstrafe nach Absatz 1 unerläßlich ist. 2Droht das Gesetz ein erhöhtes Mindestmaß der Freiheitsstrafe an, so bestimmt sich das Mindestmaß der Geldstrafe in den Fällen des Satzes 1 nach dem Mindestmaß der angedrohten Freiheitsstrafe; dabei entsprechen dreißig Tagessätze einem Monat Freiheitsstrafe.
Ausgleich, Schadens-
wiedergutmachung § 46bHilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten § 47Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen § 48(weggefallen) § 49Besondere gesetzliche Milderungsgründe § 50Zusammentreffen von Milderungsgründen § 51Anrechnung
Rechtsprechung zu § 47 StGB
1.287 Entscheidungen zu § 47 StGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamburg, 24.10.2019 - 9 Rev 23/19
Diebstahl: Strafzumessung und Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen ...
- KG, 22.05.2017 - 161 Ss 44/17
Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe
- OLG Hamm, 21.04.2022 - 5 RVs 42/22
1. Unter einer Gesundheitsbeschädigung i.S.v. § 223 StGB ist das Hervorrufen ...
- VG Düsseldorf, 23.09.2019 - 35 K 3745/19
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis, Reichsbürgerbewegung
- OLG Zweibrücken, 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21
Es bedarf in der Regel einer tiefer gehenden Darlegung und Würdigung der Gründe, ...
- OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17
Begründungsanforderungen an die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe
- BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14
Verhängung einer Geldstrafe bei Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes ...
- BGH, 23.11.2017 - 1 StR 150/17
Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen (Voraussetzungen; Fälle sachlich und ...
- KG, 08.01.2013 - 121 Ss 210/12
Erfordernis differenzierter Strafzumessung; tragfähige Begründung der Verhängung ...
- OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 4 Rv 28 Ss 175/19
Fahrverbot, kurzfristige Freiheitsstrafe, Begründungsanforderungen
§ 47 StGB in Nachschlagewerken
- § 47 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Kurze Freiheitsstrafe
Querverweise
Auf § 47 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 267 (Urteilsgründe)
Redaktionelle Querverweise zu § 47 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Verwarnung mit Strafvorbehalt; Absehen von Strafe
- § 59 (Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt) (zu § 47 II)