Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
2. Titel - Strafbemessung (§§ 46 - 51) |
Ein Umstand, der allein oder mit anderen Umständen die Annahme eines minder schweren Falles begründet und der zugleich ein besonderer gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 ist, darf nur einmal berücksichtigt werden.
Ausgleich, Schadens-
wiedergutmachung § 46bHilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten § 47Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen § 48(weggefallen) § 49Besondere gesetzliche Milderungsgründe § 50Zusammentreffen von Milderungsgründen § 51Anrechnung
Rechtsprechung zu § 50 StGB
399 Entscheidungen zu § 50 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 18.12.2019 - 2 StR 512/19
Zusammentreffen von Milderungsgründen (Gesamtwürdigung für die konkrete ...
- BGH, 22.11.2022 - 5 StR 402/22
Zusammentreffen von Milderungsgründen bei der Verurteilung wegen Einfuhr von ...
- BGH, 06.01.2022 - 5 StR 2/21
Gewährenlassen des Täters beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (kein Anspruch ...
- BGH, 23.10.2019 - 1 StR 355/19
Bedrohung (Verhältnis zum Versuch des Verbrechens: Gesetzeskonkurrenz bei ...
- BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 58/20
Gefährliche Körperverletzung im Amt durch Reizgaseinsatz eines Polizisten - ...
- KG, 03.05.2013 - 121 Ss 69/13
Drohung mit Haarabschneiden; doppelte Milderung bei Nichtanwendung des ...
- KG, 02.08.2021 - 121 Ss 81/21
Strafrahmenwahl bei minder schwerem Fall und vertypten Milderungsgründen; ...
- LG Aachen, 23.06.2020 - 66 KLs 25/18
Bandenmäßig Betäubungsmittelhandel, erpresserischer Menschenraub, Hells Angels
- BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21
Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse; ...
- BGH, 28.06.2022 - 3 StR 135/22
Berücksichtigung vertypter Strafmilderungsgründe bei der Prüfung eines minder ...