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   BGH, 04.07.1997 - 2 StR 311/97   

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https://dejure.org/1997,8039
BGH, 04.07.1997 - 2 StR 311/97 (https://dejure.org/1997,8039)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1997 - 2 StR 311/97 (https://dejure.org/1997,8039)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1997 - 2 StR 311/97 (https://dejure.org/1997,8039)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Schlechterstellung - Verhängen von höheren Einzelstrafen durch das Revisionsgericht bei Revisionseinlegung durch den Angeklagten - Schuldangemessenheit des Gesamtstrafmaßes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 358; StGB § 55

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.06.1993 - 2 StR 98/93

    Begründungspflichtigkeit der Strafzumessung durch den Tatrichter

    Auszug aus BGH, 04.07.1997 - 2 StR 311/97
    Der neu entscheidende Tatrichter wird auch zu bedenken haben, daß es einer besonderen Begründung bedarf, wenn nach Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache dieselbe Rechtsfolge verhängt werden soll, obwohl durch das Revisionsgericht der Schuldumfang - wie hier ... geschehen - erheblich reduziert worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Juni 1993 - 2 StR 98/93 - m.w.N.).".
  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93

    Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung -

    Auszug aus BGH, 04.07.1997 - 2 StR 311/97
    Das neu entscheidende Tatgericht wird in den Gründen seines Urteils das Maß der deshalb zu gewährenden Strafmilderung ausdrücklich zu bestimmen und anzugeben haben (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 04.07.1997 - 2 StR 311/97
    Der Tatrichter hat die Schuldangemessenheit des Gesamtstrafmaßes zu prüfen und erforderlichenfalls die Gesamtstrafen in einem solchen Maße herabzusetzen, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGHSt 41, 310, 313 ...).
  • BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
    Auszug aus BGH, 04.07.1997 - 2 StR 311/97
    Das Verbot, auf die Revision des Angeklagten das Urteil zu seinem Nachteil zu ändern, schließt nach Zurückverweisung der Sache nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (BGHSt 1, 252).
  • BGH, 01.07.2004 - 3 StR 206/04

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Strafzumessung; rechtsstaatswidrige

    Etwas anderes mag gelten, wenn die Zurückverweisung Folge erheblicher, kaum verständlicher Rechtsfehler ist (vgl. etwa BGH, Beschl. vom 4. Juli 1997 - 2 StR 311/97).
  • BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98

    Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung in einem Rechtsmittelverfahren -

    Das Verbot, auf die Revision des Angeklagten das Urteil zu seinem Nachteil zu ändern, schließt nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (BGHSt 1, 252; BGH, Beschluß vom 4. Juli 1997 - 2 StR 311/97).
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