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BGH, 04.11.2010 - 1 StR 551/10 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Pflicht des Gerichts zur Hinwirkung auf einen Täter-Opfer-Ausgleich bei einem Fall des besonders schweren Raubes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46a
Pflicht des Gerichts zur Hinwirkung auf einen Täter-Opfer-Ausgleich bei einem Fall des besonders schweren Raubes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 16.11.2015 - 2 (7) Ss 571/15
Revision in Strafsachen: Revisionsrüge der Nichteröffnung eines förmlichen …
Dies wird angesichts der erheblichen Bedeutung, die § 155a StPO im Hinblick auf die Regelung des § 46a StGB für den Angeklagten haben kann, nicht zu verneinen sein (vgl. Weimer, Probleme mit der Handhabung des § 155a StPO in der strafgerichtlichen Praxis, NStZ 2002, 349, 351; die grundsätzliche Möglichkeit, eine Verletzung des § 155a Satz 1 und 2 StPO zu rügen nicht ausschließend, auch BGH, Beschluss vom 4.11.2010, 1 StR 551/10).