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   BGH, 06.05.2014 - 3 StR 131/14   

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https://dejure.org/2014,11024
BGH, 06.05.2014 - 3 StR 131/14 (https://dejure.org/2014,11024)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2014 - 3 StR 131/14 (https://dejure.org/2014,11024)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 3 StR 131/14 (https://dejure.org/2014,11024)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 68 StGB; § 265 StPO
    Anordnung von Führungsaufsicht (fehlender richterlicher Hinweis auf eine mögliche Führungsaufsicht; Anforderungen an die Gefahrprognose bei nicht vorbestraftem Angeklagten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 61 Nr 5 StGB, § 176a StGB, § 265 Abs 2 StPO
    Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern: Verfahrensfehler bei fehlendem gerichtlichen Hinweis auf die mögliche Anordnung der Führungsaufsicht

  • Wolters Kluwer

    Richterlicher Hinweis als Voraussetzung für die Anordnung von Führungsaufsicht

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern: Verfahrensfehler bei fehlendem gerichtlichen Hinweis auf die mögliche Anordnung der Führungsaufsicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richterlicher Hinweis als Voraussetzung für die Anordnung von Führungsaufsicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der vergessene (rechtliche) Hinweis und die Führungsaufsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 367
  • NStZ-RR 2017, 131
  • StV 2015, 207
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.04.2002 - 3 StR 505/01

    Hinweispflicht (Änderung eines rechtlichen Gesichtspunkts); Beruhen; Zurechnung;

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 131/14
    Sie ist auch begründet, da weder die Anklageschrift noch der Eröffnungsbeschluss, die vom Revisionsgericht von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen sind (Senat StraFo 2002, 261), noch das Hauptverhandlungsprotokoll die notwendigen Hinweise darauf enthalten, dass die Anordnung der Führungsaufsicht als Maßregel der Sicherung und Besserung nach § 61 Nr. 5 StGB in Betracht kommt.
  • AG Kassel, 28.05.2015 - 243 Ds 2850 Js 26209/14

    Hinweis auf Veränderung des rechtilchen Gesichtspunktes im Eröffnungsbeschluss;

    Dass die Verteidigung hiervon auf Grund zumindest diesbezüglich fehlender strafprozessualer Kenntnisse aus prozesstaktischen Gründen absah, weil sie irrtümlich davon ausging, ein Hinweis im Eröffnungsbeschluss genüge nicht zur Information der Angeklagten über die in Betracht kommenden strafrechtlichen Vorschriften (so aber die einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, vgl. nur BeckOK-Eschelbach § 265 StPO, Rn. 1 ff.; Karlsruher Komm.-Kuckein § 265 StPO, Rn. 18; BGH, NStZ 2009, 468; 3 StR 131/14, 4 StR 27/14, OLG Frankfurt am Main 1 Ws 38/12, alle zit. n. juris,) mag die Verteidigung - wie hier geschehen - zum Anlass nehmen, dem Gericht noch während der Urteilsbegründung Rechtsbeugung vorzuwerfen.
  • BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Beschränkung durch falsche Benennung des

    Zwar ist der Revision darin zuzustimmen, dass die Anklageschrift nicht vorgetragen werden muss, da diese von Amts wegen vom Revisionsgericht zur Kenntnis zu nehmen ist (BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 3 StR 131/14; vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 441/08, StraFo 2009, 115 und vom 23. April 2002 - 3 StR 505/01, StV 2002, 588, 589).
  • AG Kassel, 28.05.2015 - 243 Ds

    Hinweis auf Veränderung des rechtilchen Gesichtspunktes im Eröffnungsbeschluss;

    Dass die Verteidigung hiervon auf Grund zumindest diesbezüglich fehlender strafprozessualer Kenntnisse aus prozesstaktischen Gründen absah, weil sie irrtümlich davon ausging, ein Hinweis im Eröffnungsbeschluss genüge nicht zur Information der Angeklagten über die in Betracht kommenden strafrechtlichen Vorschriften (so aber die einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, vgl. nur BeckOK-Eschelbach § 265 StPO, Rn. 1 ff.; Karlsruher Komm.-Kuckein § 265 StPO, Rn. 18; BGH*NStZ 2009, 468; 3 StR 131/14, 4 StR 27/14, OLG Frankfurt am Main 1 Ws 38/12, alle zit. n. juris,) mag die Verteidigung - wie hier geschehen - zum Anlass nehmen, dem Gericht noch während der Urteilsbegründung Rechtsbeugung vorzuwerfen.
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