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   BGH, 06.09.1988 - 5 StR 230/88   

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https://dejure.org/1988,5623
BGH, 06.09.1988 - 5 StR 230/88 (https://dejure.org/1988,5623)
BGH, Entscheidung vom 06.09.1988 - 5 StR 230/88 (https://dejure.org/1988,5623)
BGH, Entscheidung vom 06. September 1988 - 5 StR 230/88 (https://dejure.org/1988,5623)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.03.1988 - 1 StR 659/87

    Voraussetzung der Schädigung im Sinne des § 266 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) -

    Auszug aus BGH, 06.09.1988 - 5 StR 230/88
    Dann hätte die vom Beschwerdeführer vorgenommene Überweisung im Namen und vom Konto des N. und diesen von seiner Bürgenverpflichtung (§§ 765 Abs. 1, 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB) befreit und ihm deshalb möglicherweise keinen Nachteil zugefügt (vgl. RGSt 75, 227, 229 f; BGHR StGB § 266 Abs. 1, Nachteil 9).
  • RG, 23.05.1941 - 1 D 158/41

    1. In der Bildung einer "schwarzen Kasse" ist nicht schlechthin das

    Auszug aus BGH, 06.09.1988 - 5 StR 230/88
    Dann hätte die vom Beschwerdeführer vorgenommene Überweisung im Namen und vom Konto des N. und diesen von seiner Bürgenverpflichtung (§§ 765 Abs. 1, 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB) befreit und ihm deshalb möglicherweise keinen Nachteil zugefügt (vgl. RGSt 75, 227, 229 f; BGHR StGB § 266 Abs. 1, Nachteil 9).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Zwar ist anerkannt, daß ein Nachteil dann entfällt, wenn das zu betreuende Vermögen von einer Verbindlichkeit in gleicher Höhe befreit wird (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 55), weil in diesem Falle zugleich ein den Verlust aufwiegender Vermögenszuwachs begründet wird (BGHSt 15, 342, 343 f.; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 14).
  • BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07

    Landgericht muss den Untreuevorwurf gegen den Dresdener OB Roßberg neu prüfen

    Dies ist rechtlich im Ansatz bedenkenfrei (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 14, 55), wobei es jedoch nicht auf das tatsächliche Verhalten des Regierungspräsidiums als des Subventionsgebers ankommt, sondern darauf, ob ein Anspruch auf Subventionierung bestanden hätte.
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 444/10

    Betrug; Vermögensschaden; Fingierung einer Forderung zur Durchsetzung einer

    Ein Nachteil liegt deshalb nicht vor, wenn zugleich ein den Verlust aufwiegender Vermögenszuwachs begründet wird (vgl. BGHSt 15, 342, 343 f.; BGH NJW 1975, 1234, 1235; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 14, 55; BGH StraFo 2010, 301).
  • BGH, 27.08.2003 - 5 StR 254/03

    Untreue; (Gesamtsaldierung; Vermögensvorteil durch Befreiung von einer

    Ein Nachteil liegt deshalb nicht vor, wenn durch die Tathandlung selbst zugleich ein den Verlust aufwiegender Vermögenszuwachs begründet wird (BGHSt 15, 342, 343 f.; BGH NJW 1975, 1234, 1235; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 14).
  • BGH, 04.02.1992 - 5 StR 622/91

    Strafmilderung bei einem den Vermögensnachteil aufwiegenden Vermögensvorteil -

    In ständiger Rechtsprechung wird ein Nachteil in diesen Fällen nur dann verneint, wenn die schädigende Handlung unmittelbar zu einem Vermögensvorteil führt, die Untreuehandlung selbst Vorteil und Nachteil zugleich hervorbringt (vgl. RGSt 75, 227, 229; BGH NJW 1975, 1234; NStZ 1986, 456; BGHR StGB § 266 Nachteil 9 und 14; Urteil vom 1. September 1955 - 4 StR 60/55 - BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1990 - 4 StR 427/90 -).
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