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   BGH, 06.11.2012 - EnVZ 21/12   

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https://dejure.org/2012,37649
BGH, 06.11.2012 - EnVZ 21/12 (https://dejure.org/2012,37649)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2012 - EnVZ 21/12 (https://dejure.org/2012,37649)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2012 - EnVZ 21/12 (https://dejure.org/2012,37649)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 1 EnWG, § 6 Abs 1 ARegV
    Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung zur Ermittlung des Ausgangsniveaus nach der Anreizregulierungsverordnung als nicht mit der Rechtsbeschwerde anfechtbare Zwischenentscheidung - Auskunftsverlangen II

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Festlegung zu Datenauskünften für die Bestimmung der Erlösobergrenzen nach § 6 Abs. 1 ARegV als Hauptsache i.S.d. § 86 Abs. 1 EnWG

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Die Anordnung einer Datenherausgabe durch die Regulierungsbehörde ist keine Hauptsache im Sinne des § 36 Abs. 1 EnWG

  • rewis.io

    Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung zur Ermittlung des Ausgangsniveaus nach der Anreizregulierungsverordnung als nicht mit der Rechtsbeschwerde anfechtbare Zwischenentscheidung - Auskunftsverlangen II

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARegV § 6 Abs. 1
    Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Festlegung zu Datenauskünften für die Bestimmung der Erlösobergrenzen nach § 6 Abs. 1 ARegV als Hauptsache i.S.d. § 86 Abs. 1 EnWG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Energierecht - Rechtmäßigkeit einer Festlegung zu Datenauskünften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gasverteilernetzbetreiberin kann nicht gegen Zurückweisung der Beschwerde hinsichtlich der Verpflichtung zur Regulierungsauskunft vorgehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 240
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08

    citiworks

    Auszug aus BGH, 06.11.2012 - EnVZ 21/12
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats liegt ein Beschluss in der Hauptsache vor, wenn er sich nicht in der Entscheidung über Neben- oder Zwischenfragen erschöpft, sondern das Verfahren, bliebe er unangefochten, ganz oder teilweise zum Abschluss brächte (Senat, Beschlüsse vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, RdE 2009, 185 Rn. 8 - citiworks und vom 3. März 2009 - EnVZ 52/08, Rn. 4).

    Insbesondere Entscheidungen des einstweiligen Rechtsschutzes, über Beiladungsanträge und Auskunftsersuchen sollen nicht zur Überprüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren gestellt werden können (vgl. Senat, Beschluss vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, RdE 2009, 185 Rn. 10 - citiworks).

  • BGH, 25.01.1983 - KVZ 1/82

    Anforderungen an die Darlegung der Beschwerde gegen einen Auskunftsbeschluss des

    Auszug aus BGH, 06.11.2012 - EnVZ 21/12
    Aufgrund dessen hat der Senat in einem Auskunftsverlangen nach § 59 GWB nur eine Neben- oder Zwischenfrage gesehen, weil ihre Klärung das vor der Kartellbehörde geführte Verfahren über die eigentliche kartellrechtliche Maßnahme weder ganz noch teilweise zum Abschluss bringt (Senatsbeschluss vom 25. Januar 1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1983 - Auskunftsbescheid).

    Es widerspräche dem auf eine Einschränkung der Zahl der Rechtsbeschwerden gerichteten Sinn des Gesetzes, wenn alle Beschlüsse der Oberlandesgerichte, in denen isoliert über Nebenfragen entschieden wird, als "in der Hauptsache" ergangene Beschlüsse behandelt würden (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Januar 1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1983 - Auskunftsbescheid).

  • BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06

    Auskunftsverlangen

    Auszug aus BGH, 06.11.2012 - EnVZ 21/12
    Dagegen hat der Senat in Bezug auf das besondere Auskunftsverlangen nach § 112a Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 69 EnWG eine Entscheidung in der Hauptsache bejaht, weil dieses den einzigen Gegenstand des Verwaltungsverfahrens bildete und mit dem Ersuchen kein weiterer Eingriff durch die Bundesnetzagentur vorbereitet werden sollte, sondern die erbetenen Informationen der Vorbereitung des der Bundesregierung vorzulegenden Berichts zur Einführung der Anreizregulierung dienen sollten (Senat, Beschluss vom 19. Juni 2007 - KVR 17/06, BGHZ 172, 368 Rn. 13 - Auskunftsverlangen).
  • BGH, 15.10.1991 - KVR 1/91

    Unzulässige Rechtsbeschwerde - Nebenentscheidung - Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 06.11.2012 - EnVZ 21/12
    Mit dem Merkmal "Entscheidung in der Hauptsache" in § 86 EnWG erstrebte der Gesetzgeber - ebenso wie durch dasselbe Merkmal in § 74 GWB a.F. (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1991 - KVR 1/91, WuW/E 2739, 2740) - eine wirksame Entlastung des Bundesgerichtshofs.
  • OLG Stuttgart, 09.02.2017 - 201 Kart 4/15

    Energiewirtschaftliches Verfahren: Festsetzung der Regulierungsbehörde zu

    Die angegriffene Festsetzung der Regulierungsbehörde zu Datenauskünften zwecks der Ermittlung des Ausgangsniveaus für die Bestimmung der Erlösobergrenzen nach § 6 Abs. 1 ARegV (§ 6b Abs. 6 EnWG) ist keine Hauptsache im Sinne des § 86 Abs. 1 EnWG (vgl. BGH, Beschluss vom 06. November 2012 - EnVZ 21/12, ZNER 2013, 46, bei juris Rz. 8).
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