Energiewirtschaftsgesetz
Teil 8 - Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren (§§ 65 - 108) |
Abschnitt 3 - Rechtsbeschwerde (§§ 86 - 88) |
(1) Gegen die in der Hauptsache erlassenen Beschlüsse der Oberlandesgerichte findet die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof statt, wenn das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat.
(2) Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn
(3) 1Über die Zulassung oder Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist in der Entscheidung des Oberlandesgerichts zu befinden. 2Die Nichtzulassung ist zu begründen.
(4) Einer Zulassung zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts bedarf es nicht, wenn einer der folgenden Mängel des Verfahrens vorliegt und gerügt wird:
Rechtsprechung zu § 86 EnWG
693 Entscheidungen zu § 86 EnWG in unserer Datenbank:
- BGH, 19.12.2023 - EnVZ 92/20
Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen ...
- BGH, 20.12.2023 - EnVZ 93/20
Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen ...
- BGH, 20.12.2023 - EnVZ 60/20
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Fehlende Ausführungen zur Frage der ...
- BGH, 20.12.2023 - EnVZ 61/20
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Fehlende Ausführungen zur Frage der ...
- BGH, 20.12.2023 - EnVZ 57/20
Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen ...
- BGH, 20.12.2023 - EnVZ 58/20
Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen ...
- BGH, 20.12.2023 - EnVZ 59/20
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Fehlende Ausführungen zur Frage der ...
- BGH, 20.12.2023 - EnVZ 62/20
Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen ...
- BGH, 20.12.2023 - EnVZ 63/20
Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen ...
- BGH, 20.12.2023 - EnVZ 64/20
Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen ...
Querverweise
Auf § 86 EnWG verweisen folgende Vorschriften:
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung
- § 51 (Monitoring der Versorgungssicherheit)
- Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
- Gemeinsame Bestimmungen für das gerichtliche Verfahren
- § 107 (Zuständiger Senat beim Bundesgerichtshof)
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Wertvorschriften
- Besondere Wertvorschriften
- § 50 (Bestimmte Beschwerdeverfahren)