Energiewirtschaftsgesetz
| Teil 8 - Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren (§§ 65 - 108) |
| Abschnitt 3 - Rechtsbeschwerde (§§ 86 - 88) |
(1) Die Rechtsbeschwerde steht der Regulierungsbehörde sowie den am Beschwerdeverfahren Beteiligten zu.
(2) Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht; die §§ 546, 547 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.
(3) 1Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat schriftlich bei dem Oberlandesgericht einzulegen. 2Die Frist beginnt mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung.
(4) Der Bundesgerichtshof ist an die in der angefochtenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Feststellungen gebunden, außer wenn in Bezug auf diese Feststellungen zulässige und begründete Rechtsbeschwerdegründe vorgebracht sind.
(5) 1Für die Rechtsbeschwerde gelten im Übrigen die §§ 76, 78 Abs. 3, 4 Nr. 1 und Abs. 5, §§ 79 bis 81 sowie §§ 83 bis 85 entsprechend. 2Für den Erlass einstweiliger Anordnungen ist das Beschwerdegericht zuständig.
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Rechtsprechung zu § 88 EnWG
84 Entscheidungen zu § 88 EnWG in unserer Datenbank:
- BGH, 30.06.2026 - EnVR 4/25
- BGH, 30.06.2026 - EnVR 2/25
Verspätungspönalen
- BGH, 30.06.2026 - EnVR 3/25
Anfallen einer Verspätungspönale bei Ablauf der relativen Realisierungsfrist für ...
- BGH, 12.05.2026 - EnVR 55/21
Anordnung des Ruhens des Verfahrens i.R.d. Unterscheidung zwischen einfacher und ...
- BGH, 18.12.2024 - EnVR 23/24
Zuständigkeit für Erlass einer vorläufigen Anordnung im Energiewirtschaftsrecht
- BGH, 15.07.2025 - EnVR 1/24
Baukostenzuschuss für Batteriespeicher
- BGH, 09.09.2025 - EnVR 82/23
Lichtblick II
- BGH, 04.05.2021 - EnVR 22/20
Anpassung der Erlösobergrenze: Anspruch eines Gasverteilernetzbetreibers auf ...
- BGH, 30.01.2024 - EnVR 32/22
Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor IV - Energiewirtschaftsrechtliche ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 25.06.2025 - 1 BvR 2661/24
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Festlegung des generellen ...
- BVerfG, 25.06.2025 - 1 BvR 2661/24
Querverweise
Auf § 88 EnWG verweisen folgende Vorschriften:
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung
- § 51 (Monitoring der Versorgungssicherheit)
- Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
- Gemeinsame Bestimmungen für das gerichtliche Verfahren
- § 107 (Zuständiger Senat beim Bundesgerichtshof)