Energiewirtschaftsgesetz
| Teil 8 - Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren (§§ 65 - 108) |
| Abschnitt 2 - Beschwerde (§§ 75 - 85) |
(1) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung, soweit durch die angefochtene Entscheidung nicht eine Entscheidung zur Durchsetzung der Verpflichtungen nach den §§ 7 bis 7b und 8 bis 10d getroffen wird.
(2) 1Wird eine Entscheidung, durch die eine vorläufige Anordnung nach § 72 getroffen wurde, angefochten, so kann das Beschwerdegericht anordnen, dass die angefochtene Entscheidung ganz oder teilweise erst nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens oder nach Leistung einer Sicherheit in Kraft tritt. 2Die Anordnung kann jederzeit aufgehoben oder geändert werden.
(3) 1§ 72 gilt entsprechend für das Verfahren vor dem Beschwerdegericht. 2Dies gilt nicht für die Fälle des § 77.
Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 20.12.2012
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 28.12.2012 | Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften | 20.12.2012 |
grundsatz § 83Beschwerde-
entscheidung § 83aAbhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör § 84Akteneinsicht § 85Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungs-
gesetzes und der Zivilprozessordnung
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 76 EnWG
78 Entscheidungen zu § 76 EnWG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 09.08.2023 - 3 Kart 43/22
Ermächtigung der Bundesnetzagentur zur Anordnung der Rücknahme und Rückabwicklung ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 10.09.2024 - EnVR 76/23
Klage einer Energielieferantin gegen die Anordnung der Bundesnetzagentur ...
- BGH, 10.09.2024 - EnVR 76/23
- BGH, 18.12.2024 - EnVR 23/24
Zuständigkeit für Erlass einer vorläufigen Anordnung im Energiewirtschaftsrecht
- BGH, 10.09.2024 - EnVR 75/23
Verpflichtung eines Energielieferanten zur Rückabwicklung einer Preiserhöhung ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 09.08.2023 - 3 Kart 44/22
Rechtmäßigkeit der Verpflichtung eines Energielieferanten zur "Rücknahme" und ...
- OLG Düsseldorf, 09.08.2023 - 3 Kart 44/22
- OLG Düsseldorf, 29.04.2024 - 3 Kart 459/24
Zahlungspflicht eines Betreibers von Stromerzeugungsanlagen; Ermittlung des ...
- OLG Düsseldorf, 25.07.2024 - 3 Kart 540/24
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 31.10.2024 - 3 Kart 540/24
Anspruch eines Netzbetreiber auf Einsichtnahme in die Plausibilisierungsakten zur ...
- OLG Düsseldorf, 31.10.2024 - 3 Kart 540/24
- OLG Düsseldorf, 04.06.2025 - 3 Kart 593/24
Androhung eines Zwangsgeldes gegenüber einem Messstellenbetreiber zur Einhaltung ...
- OLG Düsseldorf, 07.10.2020 - 3 Kart 885/19
Querverweise
Auf § 76 EnWG verweisen folgende Vorschriften:
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung
- § 51 (Monitoring der Versorgungssicherheit)