Energiewirtschaftsgesetz
| Teil 8 - Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren (§§ 65 - 108) |
| Abschnitt 2 - Beschwerde (§§ 75 - 85) |
(1) Das Beschwerdegericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen.
(2) Der oder die Vorsitzende hat darauf hinzuwirken, dass Formfehler beseitigt, unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt, ferner alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.
(3) 1Das Beschwerdegericht kann den Beteiligten aufgeben, sich innerhalb einer zu bestimmenden Frist über aufklärungsbedürftige Punkte zu äußern, Beweismittel zu bezeichnen und in ihren Händen befindliche Urkunden sowie andere Beweismittel vorzulegen. 2Bei Versäumung der Frist kann nach Lage der Sache ohne Berücksichtigung der nicht beigebrachten Unterlagen entschieden werden.
(4) 1Wird die Anforderung nach § 69 Abs. 7 oder die Anordnung nach § 69 Abs. 8 mit der Beschwerde angefochten, hat die Regulierungsbehörde die tatsächlichen Anhaltspunkte glaubhaft zu machen. 2§ 294 Abs. 1 der Zivilprozessordnung findet Anwendung.
grundsatz § 83Beschwerde-
entscheidung § 83aAbhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör § 84Akteneinsicht § 85Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungs-
gesetzes und der Zivilprozessordnung
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Rechtsprechung zu § 82 EnWG
86 Entscheidungen zu § 82 EnWG in unserer Datenbank:
- BGH, 13.07.2026 - EnVR 23/24
Auslegung des Konsortialvertrags hinsichtlich Zustimmung zur Anteilsübertragung; ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 23.10.2024 - 3 Kart 466/24
3. Kartellsenat weist Beschwerde der Rosneft Holdings Ltd. SA zurück
- OLG Düsseldorf, 23.10.2024 - 3 Kart 466/24
- BGH, 13.07.2026 - EnVR 36/23
Verwerfung der Beschwerde gegen Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde betreffend ...
- BGH, 13.07.2026 - EnVR 20/23
Verwerfung der Beschwerde gegen Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde betreffend ...
- OLG Düsseldorf, 31.10.2024 - 3 Kart 540/24
Anspruch eines Netzbetreiber auf Einsichtnahme in die Plausibilisierungsakten zur ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 525/18
Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas ...
- OLG Düsseldorf, 27.05.2021 - 3 Kart 3/21
Reichweite eines Akteneinsichtsrechts; Kein Anspruch auf Beziehung und ...
- OLG Düsseldorf, 01.09.2021 - 3 Kart 209/20
Feststellungsfähige Zuwiderhandlung im Sinne des § 65 Abs. 3 EnWG kann auch ein ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 12.09.2023 - EnVZ 56/21
"Sekundäre Darlegungslast" der Bundesnetzagentur bei der Anwendung des § 4 Abs. 2 ...
- BGH, 12.09.2023 - EnVZ 56/21
Querverweise
Auf § 82 EnWG verweisen folgende Vorschriften:
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung
- § 51 (Monitoring der Versorgungssicherheit)
- Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
- Rechtsbeschwerde
- § 85a (Entsprechende Anwendung auf fachlich qualifizierte Stellen)