Energiewirtschaftsgesetz
Teil 8 - Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren (§§ 65 - 108) |
Abschnitt 2 - Beschwerde (§§ 75 - 85) |
(1) Das Beschwerdegericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen.
(2) Der oder die Vorsitzende hat darauf hinzuwirken, dass Formfehler beseitigt, unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt, ferner alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.
(3) 1Das Beschwerdegericht kann den Beteiligten aufgeben, sich innerhalb einer zu bestimmenden Frist über aufklärungsbedürftige Punkte zu äußern, Beweismittel zu bezeichnen und in ihren Händen befindliche Urkunden sowie andere Beweismittel vorzulegen. 2Bei Versäumung der Frist kann nach Lage der Sache ohne Berücksichtigung der nicht beigebrachten Unterlagen entschieden werden.
(4) 1Wird die Anforderung nach § 69 Abs. 7 oder die Anordnung nach § 69 Abs. 8 mit der Beschwerde angefochten, hat die Regulierungsbehörde die tatsächlichen Anhaltspunkte glaubhaft zu machen. 2§ 294 Abs. 1 der Zivilprozessordnung findet Anwendung.
grundsatz § 83Beschwerde-
entscheidung § 83aAbhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör § 84Akteneinsicht § 85Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungs-
gesetzes und der Zivilprozessordnung
Rechtsprechung zu § 82 EnWG
68 Entscheidungen zu § 82 EnWG in unserer Datenbank:
- BGH, 30.01.2024 - EnVR 32/22
Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor IV
- OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 525/18
Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas ...
- OLG Düsseldorf, 27.05.2021 - 3 Kart 3/21
Reichweite eines Akteneinsichtsrechts; Kein Anspruch auf Beziehung und ...
- OLG Düsseldorf, 05.07.2021 - 3 Kart 612/19
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Recht auf Akteneinsicht; ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 30.01.2024 - EnVR 36/22
Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von ...
- BGH, 30.01.2024 - EnVR 36/22
- OLG Düsseldorf, 01.09.2021 - 3 Kart 209/20
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Pflicht zur ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 12.09.2023 - EnVZ 56/21
Unbergründetheit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Fehlen durchgreifender ...
- BGH, 12.09.2023 - EnVZ 56/21
- OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 447/18
Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas ...
- OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 637/19
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 3 Kart 169/19 (V) v. 16.03.2022
Zum selben Verfahren:
- BGH, 27.06.2023 - EnVR 35/22
Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von ...
- BGH, 27.06.2023 - EnVR 35/22
Querverweise
Auf § 82 EnWG verweisen folgende Vorschriften:
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung
- § 51 (Monitoring der Versorgungssicherheit)
- Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
- Rechtsbeschwerde
- § 85a (Entsprechende Anwendung auf fachlich qualifizierte Stellen)