Energiewirtschaftsgesetz
Teil 8 - Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren (§§ 65 - 108) |
Abschnitt 2 - Beschwerde (§§ 75 - 85) |
(1) 1Gegen Entscheidungen der Regulierungsbehörde ist die Beschwerde zulässig. 2Sie kann auch auf neue Tatsachen und Beweismittel gestützt werden.
(2) Die Beschwerde steht den am Verfahren vor der Regulierungsbehörde Beteiligten zu.
(3) 1Die Beschwerde ist auch gegen die Unterlassung einer beantragten Entscheidung der Regulierungsbehörde zulässig, auf deren Erlass der Antragsteller einen Rechtsanspruch geltend macht. 2Als Unterlassung gilt es auch, wenn die Regulierungsbehörde den Antrag auf Erlass der Entscheidung ohne zureichenden Grund in angemessener Frist nicht beschieden hat. 3Die Unterlassung ist dann einer Ablehnung gleich zu achten.
(4) 1Über die Beschwerde entscheidet ausschließlich das für den Sitz der Regulierungsbehörde zuständige Oberlandesgericht, in den Fällen des § 51 ausschließlich das für den Sitz der Bundesnetzagentur zuständige Oberlandesgericht, und zwar auch dann, wenn sich die Beschwerde gegen eine Verfügung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie richtet. 2§ 36 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.
Fassung aufgrund der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.08.2015
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
08.09.2015 | Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 31.08.2015 | |
17.12.2006 | Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben | 09.12.2006 |
grundsatz § 83Beschwerde-
entscheidung § 83aAbhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör § 84Akteneinsicht § 85Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungs-
gesetzes und der Zivilprozessordnung
Rechtsprechung zu § 75 EnWG
418 Entscheidungen zu § 75 EnWG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - 3 Kart 87/21
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Entwertung einer ...
- OLG Düsseldorf, 23.03.2022 - 3 Kart 25/21
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Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur
- OLG Düsseldorf, 09.03.2016 - 3 Kart 17/15
Verfahren bei Entscheidung der Bundesnetzagentur über eine Untätigkeitsbeschwerde
- OLG Düsseldorf, 30.12.2016 - 3 Kart 1203/16
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Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 11.10.2017 - 3 Kart 1203/16
OPAL Gasleitung zur vollständigen Nutzung freigegeben
- OLG Düsseldorf, 11.10.2017 - 3 Kart 1203/16
- OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - 3 Kart 2/20
- BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08
citiworks
Zum selben Verfahren:
- OLG Naumburg, 14.11.2007 - 1 W 35/06
Feststellung des Objektnetzstatus
- OLG Naumburg, 14.11.2007 - 1 W 35/06
Querverweise
Auf § 75 EnWG verweisen folgende Vorschriften:
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung
- § 51 (Monitoring der Versorgungssicherheit)
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Wertvorschriften
- Besondere Wertvorschriften
- § 50 (Bestimmte Beschwerdeverfahren)