Rechtsprechung
BGH, 07.05.1979 - II ZB 3/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Von Geburtsbuch abweichender Vorname in Firmenbezeichnung - Anspruch auf Eintragung in das Handelsregister bei langjährig mangelhafter Firmenbezeichnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HGB § 18 Abs. 1
Zulässigkeit der Verwendung eines im Geburtenbuch nicht eingetragenen Vornamens in einer Firma
Papierfundstellen
- NJW 1980, 127
- MDR 1980, 34
- DNotZ 1980, 55
- DB 1979, 2128
- Rpfleger 1979, 377
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.06.1959 - II ZB 6/59
Rechtsstellung des Inhabers eines Handelsgewerbes bei Führung einer unzulässigen …
Auszug aus BGH, 07.05.1979 - II ZB 3/79
Auch wenn ein Gewerbetreibender, für den keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, seit 1957 eine Geschäftsbezeichnung verwendet, die die Rufform "Heinz" seines standesamtlich beurkundeten Vornamens "Heinrich" enthält, hat er keinen Rechtsanspruch auf Eintragung einer gleichlautenden Firma (Weiterführung von BGHZ 30, 289 [BGH 25.06.1959 - II ZB 6/59]).Wie der Senat in seiner in BGHZ 30, 288, 293 abgedruckten Entscheidung ausgeführt hat, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher niemals die Auffassung vertreten worden, daß ein Kaufmann ein Recht auf eine nach den handelsrechtlichen Bestimmungen unzulässige Firmenbezeichnung dadurch erwerben könnte, daß er diese über mehrere Jahrzehnte gebraucht, der Geschäftsverkehr sich auf diese Bezeichnung eingestellt hat und diese als Kennzeichnung für das betreffende Unternehmen betrachtet und endlich diese Bezeichnung mit Rücksicht auf die wirtschaftliche und sonstige Bedeutung des Unternehmens einen wertvollen Besitzstand darstellt.
- OLG Hamm, 13.02.1979 - 15 W 7/79
Auszug aus BGH, 07.05.1979 - II ZB 3/79
Das Oberlandesgericht hält die weitere Beschwerde für unbegründet (vgl. DB 1979, 785).
- BayObLG, 08.05.1981 - BReg. 1 Z 40/81
Zur Änderung einer übernommenen Firma
Dem Geschäftsinhaber und seinen Rechtsnachfolgern, den nunmehrigen Gesellschaftern der angemeldeten GmbH, war sonach die Unzulässigkeit des Gebrauchs des Zusatzes ohne eine entsprechende Firmenänderung (§ 18 Abs. 2, §§ 29, 31 HGB) bekannt (…vgl. BGHZ a.a.O.; BGHZ 30, 288 /292 f.; BGH Rpfleger 1979, 377 = DNotZ 1980, 55 ; OLG Frankfurt O LGZ '1980, 295/298 f.). - LG Köln, 25.06.1981 - 11 T 94/81
Vergütung des Nachlasspflegers
Dem Geschäftsinhaber und seinen Rechtsnachfolgern, den nunmehrigen Gesellschaftern der angemeldeten GmbH, war sonach die Unzulässigkeit des Gebrauchs des Zusatzes ohne eine entsprechende Firmenänderung (§ 18 Abs. 2, §§ 29, 31 HGB) bekannt (…vgl. BGHZ, a.a.O., BGHZ 30, 288, 292; BGH Rpfleger 1979, 377 - DNotZ 1980, 55 : OLG Frankfurt OLGZ 1980, 295, 298).