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BGH, 07.06.1972 - VIII ZR 106/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung eines Konkursverfahrens - Feststellung einer Absicht der Gläubigerbenachteiligung beim Gemeinschuldner - Pflicht zur Rückgewährung von Vermögenswerten zur Konkursmasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Durchführung eines Konkursverfahrens; Feststellung einer Absicht der Gläubigerbenachteiligung beim Gemeinschuldner; Pflicht zur Rückgewährung von Vermögenswerten zur Konkursmasse
Papierfundstellen
- DB 1972, 2303
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60
Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den …
Auszug aus BGH, 07.06.1972 - VIII ZR 106/71
Auf einen etwaigen anderen Willen des Komplementärs der Klägerin kommt es nicht an, weil - wie dargelegt - die Umstände ein Handeln in fremdem Namen ergeben (BGHZ 36, 30, 33) [BGH 05.10.1961 - VII ZR 207/60]. - BGH, 11.07.1963 - VII ZR 120/62
Zurechenbarkeit des Rechtsscheins eines unterschriebenen Blanketts
Auszug aus BGH, 07.06.1972 - VIII ZR 106/71
Daß sonstige Blankette aufgrund einer Vollmacht des Ausstellers der Urkunde ausgefüllt werden, wie der Bundesgerichtshof für einen Grundschuldbrief (BGHZ 22, 128) und ein Darlehensformular (BGHZ 40, 65) entschieden hat, erklärt sich daraus, daß sie - anders als das Wechselblankett - nicht für den Umlauf bestimmt sind. - BGH, 09.12.1969 - VI ZR 50/68
Bank - Kreditgewährung - Schadenersatzpflicht
Auszug aus BGH, 07.06.1972 - VIII ZR 106/71
Da ein Gläubiger sittenwidrig handelt, wenn er durch Stillhalten oder Kreditierung den Konkurs hinauszögert, um in rücksichtsloser und eigensüchtiger Weise Zeit zu gewinnen und sich aus seinen Sicherheiten zum Nachteil anderer Gläubiger zu befriedigen (BGH Urteil vom 9. Dezember 1969 - VI ZR 50/68 - NJW 1970, 657 = WM 1970, 399), hätte ein Anspruch aus § 826 BGB unter diesem Blickpunkt geprüft werden müssen, was das Berufungsgericht nicht getan hat.
- BGH, 31.10.1956 - V ZR 177/55
Blankettabtretung einer Briefgrundschuld
Auszug aus BGH, 07.06.1972 - VIII ZR 106/71
Daß sonstige Blankette aufgrund einer Vollmacht des Ausstellers der Urkunde ausgefüllt werden, wie der Bundesgerichtshof für einen Grundschuldbrief (BGHZ 22, 128) und ein Darlehensformular (BGHZ 40, 65) entschieden hat, erklärt sich daraus, daß sie - anders als das Wechselblankett - nicht für den Umlauf bestimmt sind. - BGH, 20.01.1961 - I ZR 79/59
Auszug aus BGH, 07.06.1972 - VIII ZR 106/71
Die Revision macht dagegen mit Recht geltend, daß die Klägerin, falls sie bestreiten will, daß sie den Differenzbetrag erhielt, die Darlegungslast trifft, weil der außerhalb des Geschens stehende Beklagte keine Möglichkeit hat, den Sachverhalt insoweit zu klären, die Klägerin aber ohne weiteres in der Lage ist, die erforderliche Aufklärung zu geben, und nach den Umständen ihr das auch zuzumuten ist (BGH Urteil vom 20. Januar 1961 - I ZR 79/59 = NJW 1961, 826). - BGH, 03.03.1958 - III ZR 157/56
Umlegung und Enteignung
Auszug aus BGH, 07.06.1972 - VIII ZR 106/71
Es ist schon fraglich, bedarf aber keiner Entscheidung, ob ein Konkursverwalter abgetretene Ansprüche einzelner Konkursgläubiger gegen einen anderen Konkursgläubiger gerichtlich geltend machen kann, wenn dadurch nicht die Konkursmasse entlastet wird, wie es in BGHZ 27, 17 [BGH 03.03.1958 - III ZR 157/56] der Fall war. - BGH, 18.09.1963 - VIII ZR 46/62
Auszug aus BGH, 07.06.1972 - VIII ZR 106/71
Der Umstand, daß die Klägerin sich aus den ihr übergebenen Wechselblanketten für ihre Forderungen befriedigte, vermag zwar allein den Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht zu rechtfertigen (vgl. Senatsurteil vom 18. September 1963 - VIII ZR 46/62 = LM § 826 (Gd) BGB = NJW 1963, 2270 = WM 1963, 1093). - RG, 31.03.1931 - VII 518/30
Zum Begriff der Zahlungseinstellung.
Auszug aus BGH, 07.06.1972 - VIII ZR 106/71
Sollte danach eine Zahlungseinstellung festzustellen sein, so würde es genügen, wenn der Komplementär der Klägerin sie erkannte (RGZ 132, 281, 283).