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   BGH, 07.11.1974 - 4 StR 482/74   

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https://dejure.org/1974,1810
BGH, 07.11.1974 - 4 StR 482/74 (https://dejure.org/1974,1810)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1974 - 4 StR 482/74 (https://dejure.org/1974,1810)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1974 - 4 StR 482/74 (https://dejure.org/1974,1810)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ende einer Trunkenheitsfahrt - Rechtliche Selbstständigkeit der nach der Weiterfahrt nach einem Unfall begangenen Taten - Einheitliche Tat im natürlichen Sinn

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 07.11.1974 - 4 StR 482/74
    Anders wäre es nur, wenn es sich um eine reine Polizeiflucht handeln würde (vgl. BGHSt 22, 67, 76).

    In einem solchen Fall ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der gesamte Fluchtvorgang als eine einheitliche Tat im natürlichen Sinne anzusehen (BGHSt 22, 67, 76; VRS 28, 359, 361; 13, 135, 136).

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 07.11.1974 - 4 StR 482/74
    Die zugleich den Tatbestand der Unfallflucht verwirklichende Weiterfahrt im Zustande alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ist eine rechtlich selbständige Handlung (BGHSt 21, 203; 23, 141).
  • BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66

    Annahme eines planmäßigen Sichentziehens vom Unfallort bei Zusammenwirken von

    Auszug aus BGH, 07.11.1974 - 4 StR 482/74
    Die zugleich den Tatbestand der Unfallflucht verwirklichende Weiterfahrt im Zustande alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ist eine rechtlich selbständige Handlung (BGHSt 21, 203; 23, 141).
  • BGH, 28.05.1965 - 4 StR 257/65

    Rückrechnung des Blutalkoholgehalts - Zuziehung eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 07.11.1974 - 4 StR 482/74
    Daß es im Verlauf der Flucht zu einem weiteren Unfall, dem Zusammenstoß mit dem Fahrzeug des Zeugen K., kam, gibt keinen Anlaß zu einer abweichenden Beurteilung (VRS 29, 185, 187).
  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 536/72

    Mangelhafte Akustik des Schwurgerichtssaales - Tatmehrheit oder Tateinheit

    Auszug aus BGH, 07.11.1974 - 4 StR 482/74
    Werden allerdings bei einer solchen Fluchtfahrt nacheinander mehrmals ganz besonders schwerwiegende Straftaten begangen, so kann dies möglicherweise gerade nach der gebotenen natürlichen Betrachtung dazu führen, daß das Gesamtgeschehen nicht als einheitliche Tat zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urteil v. 21. Dezember 1972, 4 StR 536/72, in DAR 1973, 145).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 5 Ss 15/99
    In Fällen des § 315 c Abs. 1 Nr. 1 StGB stellt eine einheitliche Fahrt in verkehrsuntüchtigem Zustand, wenn während ihr mehrere Gefahrensituationen herbeigeführt werden, grundsätzlich eine Handlungseinheit dar (BGH VRS 47, 178; 48, 191); denn die Herbeiführung von zeitlich hintereinanderliegenden Gefahrensituationen verbindet diese zu einer Tat i. S. eines Dauerdelikts (BGHSt 22, 71; BGH VRS 9, 353; OLG Koblenz VRS 37, 191).

    Das gilt auch dann, wenn das Tun des Fahrers von dem einzigen Gedanken beherrscht wird, seinen Verfolgern unerkannt zu entkommen, wenn im Verlauf dieses Fluchtweges ohne neue Fahrentschlüsse mehrere strafbare Handlungen verübt werden und sich diese nur als Teilabschnitte der sich gleichförmig und ununterbrochen in kurzer Zeit abspielenden Flucht darstellen (BGH VRS 48, 191; BGHSt 22, 67, 76), wie insbesondere bei der Flucht vor der verfolgenden Polizei.

    Das gilt jedoch dann nicht, wenn der Fahrer nach einem Unfall in Kenntnis seiner sich aus § 142 StGB ergebenden Wartepflicht seine Fahrt aufgrund eines neuen Entschlusses fortsetzt, wobei es unerheblich ist, ob er seine Fahrt nach dem Unfall unterbricht oder nicht (BGHSt 21, 203; BGH VRS 48, 191; BGHSt 26, 141, 144).

  • KG, 03.02.1997 - 1 Ss 261/96

    Erlaubnistatbestandsirrtum

    Ergibt die neue Hauptverhandlung jedoch, daß der Angeklagte bereits von Anfang an wußte, daß eine polizeiliche Maßnahme durchgeführt wurde, so wären sämtliche Delikte - von der fahrlässigen Körperverletzung über den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bis zum Widerstand - von dem einheitlichen Willen des Angeklagten beherrscht, vor der Polizei zu fliehen, und somit in natürlicher Handlungseinheit begangen (sogenannte Polizeiflucht; vgl. BGH NJW 1990, 2551; VRS 66, 20; 48, 191, 192; 28, 359, 360/361).
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