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   BGH, 08.05.1959 - 4 StR 28/59   

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BGH, 08.05.1959 - 4 StR 28/59 (https://dejure.org/1959,1288)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1959 - 4 StR 28/59 (https://dejure.org/1959,1288)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1959 - 4 StR 28/59 (https://dejure.org/1959,1288)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 1377
  • MDR 1959, 677
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

    Auszug aus BGH, 08.05.1959 - 4 StR 28/59
    Was den BeschwF St. betrifft, so gilt folgendes: Die Hehlerei ist Aufrechterhaltung des durch die Vortat geschaffenen, rechtswidrigen Vermögenszustandes durch einverständliches Zusammenwirken mit dem Vortäter (BGHSt 7, 134 [137], = NJW 55, 390).
  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; §

    Auszug aus BGH, 08.05.1959 - 4 StR 28/59
    Was M. betrifft, so mochten zwar, seine Verwertungshandlungen im Verhältnis zu der von ihm gegenüber seiner Firma oder der D. begangenen Untreue sog. mitbestrafte Nachtaten sein (BGHSt 8, 254 [260] = NJW 56, 1M), die auch den der Post im Zusammenwirken mit H. zugunsten jener Firmen betrügerisch vorenthaltenen Bestand umfaßten.
  • RG, 10.01.1933 - I 1478/32

    1. Unter welchen Voraussetzungen liegt vollendete Zueignung und damit

    Auszug aus BGH, 08.05.1959 - 4 StR 28/59
    Das ändert aber nicht daran, daß auch diese Aneignungshandlungen M.s im Verhältnis zum Angekl. eine strafbare Vortat für dessen Hehlerei darstellten (Schönke-Schröder, 9. Aufl., VII 3 e, S. 412, 413 vor § 43 StGB; vgl. auch RGSt. 67, 70, 77, 78).
  • BGH, 21.01.1954 - 4 StR 527/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1959 - 4 StR 28/59
    Der Entscheidung des Senats v. 21.1.1954 (4 StR 527/53) lag ein solcher Sachverhalt nicht zugrunde.
  • RG, 23.06.1924 - III 453/24

    Zum Begriff des Erlangens einer Sache durch eine strafbare Handlung im Sinne des

    Auszug aus BGH, 08.05.1959 - 4 StR 28/59
    Einzelmenge Kraftstoff spätestens in dem Augenblick erlangte, in dem der Treibstoff auf seine Veranlassung aus den Behältern der D. oder der Firma M.s gepumpt wurde oder sonst herausfloß (vgl. RGSt. 58, 230).
  • BGH, 18.04.1996 - 4 StR 89/96

    Natürliche Handlungseinheit - Unmittelbarer Zusammenhang - Einheitliches

    Der Senat entnimmt den Feststellungen auch im Fall II. 18., daß die Vortat, nämlich die Unterschlagung des Pkw durch F., bereits vollendet war, als der Angeklagte das Fahrzeug von ihm übernahm (vgl. BGHSt 13, 403; BGH NJW 1959, 1377 [BGH 08.05.1959 - 4 StR 28/59]); soweit die Revision insoweit einwendet, es erscheine fernliegend, daß der Angeklagte hierbei auch in F.'s Interesse handelte (vgl. Ruß in LK 11. Aufl. § 259 Rdn. 28 m.w.Nachw.), stehen dem die Feststellungen entgegen, denen zufolge "der Profit F.'s darin liegen sollte, ... die Versicherungssumme zu kassieren" (UA 21).
  • OLG Stuttgart, 27.09.1990 - 1 Ss 488/90

    Anforderungen an die Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei

    rechtswidrigen Vermögenslage, die durch den Vortäter geschaffen worden war (BGH NJW 1959, 1377 [BGH 08.05.1959 - 4 StR 28/59] ).' Hiervon kann nicht die Rede sein, wenn Vortäter und Hehler die rechtswidrige Vermögenslage durch ihr Zusammenwirken erst herbeiführen (Maurach a.a.O.).
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